Fahrzeugbrief verloren: Was jetzt? Wie bzw. wo bekomme ich Ersatz?

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Wichtige Dokumente, wie beispielsweise der eigenen Fahrzeugbrief sollten stets an einem sicheren Platz aufbewahrt werden. Vor allem wenn der eigene Fahrzeugbrief verloren geht ist dies immer eine sehr ärgerliche Sache. Ohne dieses Dokument kann ein Kraftfahrzeug nämlich nicht umgemeldet, angemeldet oder verkauft werden.

Fahrzeugbrief verloren: Gehört das Auto jetzt noch mir?

  • Der Fahrzeugbrief weist zwar den Eigentümer des Fahrzeuges aus, doch erst einmal muss man sich nicht darum sorgen, dass ein eventueller Finder des Fahrzeugbriefes mit dem Fund des Dokumentes, gleichzeitig neuer Besitzer des Kraftfahrzeuges wird!

Wie sollte man nach Verlust des Fahrzeugbrief am besten Vorgehen? Was ist zu tun? Wie bzw. wo bekommt man einen neuen?

  • Als erstes sollte man den Verlust des Fahrzeugbriefes so schnell wie nur möglich bei der Zulassungsstelle melden, um eventuellen Komplikationen früh genug aus dem Weg zu gehen!
  • Herrschen unklare Eigentumsverhältnisse bezüglich des Fahrzeugbriefes, so ist die Zulassungsstelle dazu angehalten, den Brief erst nach Darlegung eines lückenlosen Aufgebots auszuhändigen. Dieser Nachweis ist zwingend notwendig, denn nur so kann auch wirklich sichergestellt werden, dass kein Dritter wie beispielsweise eine Bank Besitzer des Fahrzeugbriefes ist – Hier könnte der Fahrzeugbrief beispielsweise als Pfand hinterlegt worden sein.

Wie lange dauert die Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs?

  • Für ein komplettes Aufbietungsverfahren des Fahrzeugbriefes sollte man ca. 8 Wochen einplanen.
  • Kommt es während dieser Zeit zu Einsprüchen, so kann sich dieser Zeitraum um ein Vielfaches verlängern. Nur wenn wirklich lückenlos dargestellt werden kann, dass niemand Drittes Besitzer bzw. Eigentümer des Fahrzeugbriefes ist, wird sich die oben genannte Frist einhalten lassen.

Welche Unterlagen werden für eine Verlusterklärung des Fahrzeugbriefes benötigt?

  • Seit dem Jahre 2005 wurde der Fahrzeugbrief durch die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Sollte es tatsächlich noch der Fall sein, dass man im Besitz eines Fahrzeugscheines ist, dann dann wird dieser unmittelbar eingezogen und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
  • Um letztendlich einen neuen Fahrzeugbrief bei der jeweiligen Zulassungsstelle beantragen zu können, benötigt man: Einen gültigen Personalausweis, eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters, ggf. eine Kopie der Anzeige bei der Polizei – sofern der Fahrzeugbrief oder das Kraftfahrzeug unsachgemäß entwendet wurde – und zu guter letzt eine eidesstattliche Versicherung in welcher man bestätigt, dass man der rechtmäßige Besitzer bzw. Eigentümer des Kraftfahrzeug ist.
  • Sind all diese genannten Dokumente vorhanden, so steht einer erfolgreichen Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefes nichts mehr im Wege.

Ein Tipp zu eidesstattliche Versicherung

  • Die oben genannte eidesstattliche Versicherung kann man im Vorfeld bei einem Notar anfordern. Dies wird jedoch ca. zwischen 50 und 100 Euro kosten.
  • In der Regel ist es allerdings auch möglich im jeweiligen Bürgerhaus der Stadt bzw. der Gemeinde für teilweise unter 10 Euro beglaubigen zu lassen.

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