Alles zur Handyortung bzw. Überwachung: Techniken? Heimlich möglich? uvm.

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Aktuell gibt es zwei Möglichkeiten ein Handy zu überwachen bzw. zu orten. Aber: Kann man ein Handy ohne Zustimmung überwachen? Ein gestohlenes Handy orten? Wie präzise sind die Ergebnisse und ist es legal fremde Handys zu orten bzw. welche Strafen erwarten einen wenn man ein Handy ohne Erlaubnis ortet? Ein Handy mit der Seriennummer (dem „IMEI“) orten?

Welche technischen Möglichkeiten gibt es ein Handy zu orten?

An sich gibt es nur zwei Techniken, um ein eigenes – oder auch fremde – Handys zu orten bzw. zu überwachen:

  • Die GSM-Ortung: Mithilfe von GSM können sehr genaue Ortungsergebnisse erzielt werden, da das im Funknetz eingebuchte Handy laufend von Funkmasten registriert wird und so auch Bewegungen erkennbar sind.
  • Die GPS-Ortung: Die meisten Apps benutzen die GPS-Variante um die Position eines Handys in Erfahrung zu bringen – Diese Methode wird beispielsweise auch in fast allen Navigationsgeräten in Autos eingesetzt.

Ist die heimliche Überwachung eines fremden Handys möglich bzw. wird der Besitzer bermerken, dass sein Handy geortet wird?

    • Ein Handy „heimlich“ zu Orten ist theoretisch jederzeit möglich. Der Besitzer des georteten Handys wird dies in der Regel nicht bemerken!
    • Sofern es sich um keine richterliche Anordnung zur Ortung des Handys handelt – etwa im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens, ist zur Aktivierung der Ortungs-Funktionen aber ein direkter Zugriff aufs Handy notwendig!

Welche Einstellungs-Änderungen wären am Handy selbst notwendig?

  • Zur GPS-Ortung müsste zumindest ein entsprechendes Programm auf dem Handy installiert werden. Dieses Programm würde dann in regelmäßigen Abständen die aktuellen Positionsdaten an „den Überwacher“ senden.
  • Zur GSM-Ortung des Handys verlangen die Netzbetreiber eine Zustimmung bzw. Aktivierung per SMS:
    • Anfrage stellen: Die Aktivierung der Ortungs-Funktion wird beim Netzbetreiber angefordert.
    • Aktivierungs-SMS: Der Netzbetreiber sendet eine SMS an das entsprechende Handy.
    • Bestätigung: Der Besitzer des Handys muss die Aktivierung per SMS bestätigen.
    • Beispiel-Aktivierung: Die Aktivierungs-SMS würde etwa beinhalten: „GSM-Ortung aktivieren“ und wird an eine angegebene Nummer vom Netzbetreiber, etwa: „12345“, gesendet.
    • Die Ortung ist aktiv: Die GSM-Ortung wäre nun aktiviert. 
  • Wenn sich somit ein Fremder Zugang zum Handy verschafft und ein entsprechendes Programm installiert oder die GSM-Aktivierung durchführt – dann wäre es für einen Laien fast nicht erkennbar, dass er geortet bzw. überwacht wird.
  • Wichtig! Moderne Handys sind wie Computer – können sich theoretisch Viren einfangen! Gerade Android-Handys sind hier besonders gefährdet. Im Gegensatz zu Apple (Iphone) wird im Andorid-Appstore keine sonderlich genaue Prüfung auf Viren durchgeführt! Auch wenn Handy-Viren bisher Einzelfälle sind – es ist nur eine Frage der Zeit bis diese eine echte Gefahr für Handybesitzer darstellen werden. Als Besitzer eines Handys mit Android-Betriebssystem sollte man daher im Andorid-Appstore nur Programme von bekannten Herausgebern laden. Ein Handy-Virus wäre theoretisch in der Lage sowohl die GSM- also auch die GPS- Ortung heimlich im Hintergrund zu aktivieren.

Die GSM-Ortung: Wie funktioniert die Ortung eines Handys per GSM?

  • Eine GSM-Ortung ist nur in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber möglich.
  • Der Standort des Mobiltelefons wird bei hier durch Funkmasten ermittelt. Alleine in Hamburg gibt es über 1.400 Funkmasten!
  • Man braucht somit nur ein paar Meter weit gehen und das Handy wird sich ganz automatisch direkt beim nächsten Funkmast „anmelden“ – einfach um das bessere Signal des nun näheren Funkmastes zu nutzen.
  • Das Handy kann durch den konstanten Wechsel von Funkmast zu Funkmast auf bis zu zehn Meter genau geortet werden. Gleichzeitig lassen sich durch diese Technik auch kleinste Bewegungen bzw. Positionsänderungen in Echtzeit überwachen.
  • Zum einen führt das Handy bei jedem Funkmast-Wechsel die „Anmeldung“ durch und das Handy dem Funkmast mitteilt: „Hallo, hier bin ich!“ – hierdurch hat man bereits die grobe Position des Handys. Durch das Auswerten der Signalstärke und dem hinzuziehen weiterer Funkmasten wird die Ortung des Handys dann noch verfeinert.Funktionsbeispiel einer GSM-Handyortung:
  • Entfernung: Die Entfernung zwischen zwei Funkmasten beträgt 100 Meter.
  • Signalstärke zu „Funkmast A“: Die Signalstärke beträgt 30%.
  • Signalstärke zu „Funkmast B“: Die Signalstärke beträgt 70%.
  • Position: Das Handy befindet sich ca. 30 Meter von „Funkmast A“ entfernt.

          Desto mehr Funkmasten man diesem Funktionsbeispiel hinzufügt, desto genauer wird die Position des Handys berechnet werden können.

Die GPS-Ortung: Wie funktioniert die Ortung eines Handys per GPS?

  • Eine GSM-Ortung ist nur in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber möglich.
  • Der Standort des Mobiltelefons wird bei hier durch Funkmasten ermittelt. Alleine in Hamburg gibt es über 1.400 Funkmasten!
  • Man braucht somit nur ein paar Meter weit gehen und das Handy wird sich ganz automatisch direkt beim nächsten Funkmast „anmelden“ – einfach um das bessere Signal des nun näheren Funkmastes zu nutzen.
  • Das Handy kann durch den konstanten Wechsel von Funkmast zu Funkmast auf bis zu zehn Meter genau geortet werden. Gleichzeitig lassen sich durch diese Technik auch kleinste Bewegungen bzw. Positionsänderungen in Echtzeit überwachen.
  • Zum einen führt das Handy bei jedem Funkmast-Wechsel die „Anmeldung“ durch und das Handy dem Funkmast mitteilt: „Hallo, hier bin ich!“ – hierdurch hat man bereits die grobe Position des Handys. Durch das Auswerten der Signalstärke und dem hinzuziehen weiterer Funkmasten wird die Ortung des Handys dann noch verfeinert.Funktionsbeispiel einer GSM-Handyortung:
    • Entfernung: Die Entfernung zwischen zwei Funkmasten beträgt 100 Meter.
    • Signalstärke zu „Funkmast A“: Die Signalstärke beträgt 30%.
    • Signalstärke zu „Funkmast B“: Die Signalstärke beträgt 70%.
    • Position: Das Handy befindet sich ca. 30 Meter von „Funkmast A“ entfernt.

    Desto mehr Funkmasten man diesem Funktionsbeispiel hinzufügt, desto genauer wird die Position des Handys berechnet werden können.

Wann darf man bzw. in welchen Fällen ist es als Privatperson erlaubt ein Handy orten?

Damit die Handyortung nicht illegal wird, müssen bestimmte Gesetze beachtet werde:

  • Illegal ist eine Handyortung immer dann, wenn die entsprechende Personkeine Zustimmung dafür erteilt hat bzw. keine richterliche Genehmigungvorliegt.
  • Sofern eine Zustimmung der Person vorliegt ist eine Ortung selbstverständlich erlaubt.
  • Die Ortung noch minderjähriger Kinder durch die Erziehungsberechtigten bzw. die Ortung von Menschen, die unter Vormundschaft stehen durch den Vormund ist erlaubt.
  • Die Ortung durch einen Erziehungsberechtigten bzw. die Ortung durch einen Vormund ist auch heimlich erlaubt. Der Besitzer des Handys muss über die stattfindende Ortung bzw. Überwachung nach aktueller Gesetzeslage somit nicht informiert werden.

Sonderfall: Handy gestohlen! Ein geklautes Handy Orten?

  • Das eigene Handy im Falle eines Diebstahls – also wenn das eigene Handy gestohlen wurde – zu Orten ist erlaubt!
  • Es gibt zwar zusätzlich von Apple die Möglichkeit ein Iphone mit der „iCloud“ (nutzt auch GPS-Ortung) zu Orten – Genau wie die GPS- bzw. GSM-Ortung – muss diese Ortungs-Funktion aber auch vor dem Diebstahldirekt am Handy aktiviert worden sein bzw. man braucht direkten Zugriff auf das Handy zur Aktivierung dieser Ortungs-Funktion.
  • Ist keine der Ortungsfunktionen vor dem Diebstahl aktiviert worden, ist eine Ortung ,ohne Mithilfe der Polizei, für Privatpersonen unmöglich unddas Handy zu 99% verloren.
  • Die Polizei wird bei einem gestohlenem Handy aber keine Handy-Ortung durchführen!
  • Die Polizei führt eine Ortung nur im Falle eine Straftat bzw. bei „Gefahr in Verzug“ durch.
  • Fallbeispiel, „Gefahr in Verzug“: Würde etwa jemand drohen sich das Leben zu nehmen und es wäre nicht bekannt wo diese Person sich aktuell befindet – würde das ausfindig machen dieser Person wohl unter „Gefahr in Verzug“ fallen. Hat diese Person nun irrtümlich das gestohlen geglaubte Handy eingesteckt – In diesem Fall würde die Polizei das Handy orten können da hier ein Menschenleben in Gefahr wäre.
  • Doch selbst wenn auf einem gestohlenen Handy eine Ortungs-Funktion aktiviert ist – dann muss man schnell schnell sein! Ist das Handy erst einmal abgeschaltet bzw. wurde die SIM-Karte entfernt, dann ist eine Ortung nicht mehr möglich!

Ein gestohlenes Handy mit der Seriennummer bzw. der „IMEI-Nummer“ des Handys Orten?

  • Die bisherigen Ortungsfunktionen nutzen alle als Erkennungsmerkmal die Handynummer bzw. die SIM-Karte im Handy zur Identifizierung des zu ortenden Handys.
  • Allerdings besitzt jedes Handy eine einzigartige Seriennummer – Diese nennt sich „IMEI“ (International Mobile Station Equipment Identity).
  • Eine GSM-Ortung mittels „IMEIist theoretisch auch möglich.
  • Mittels „IMEI-Nummer“ könnte man die Anmeldung eines Handys theoretisch sogar bei den Mobilfunkmasten komplett blockieren – das Handy wäre nun absolut nutzlos und könnte nicht mehr zum Telefonieren oder surfen benutzt werden.
  • Eine IMEI-Ortung wird allerdings, wenn überhaupt, von der Polizei durchgeführt und auch wenn leicht umsetzbar: Eine Sperrung gestohlener Handys mittels IMEI ist von Seiten der Netzbetreiber bzw. Politik aktuell nicht möglich – unserem aktuellen Wissensstand nach auch nicht geplant.
  • Eine IMEI-Manipulation ist allerdings möglich! Sind hervorragende Handykenntnisse vorhanden, dann ist es möglich, durch einen tiefgehenden Eingriff in die Software eines Handys, die Seriennummer – „den IMEI“ – zu verändern. Eine IMEI-Sperrung bzw. IMEI-Ortung wäre daher auch kein 100%iger Schutz vor Diebstählen.

Was für strafrechtliche Konsequenzen erwarten einen, sollte man ein Handy illegal Orten?

  • Eine heimliche Ortung verstößt gegen das Grundrecht gemäß Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG. Ein Nichtbefolgen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Außerdem kanneine Zahlung von Schadensersatz vereinbart werden.

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