Polizeifunk bzw. Funk abhören – Ist es legal? Frequenzen meiden?

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Der Wunsch, den Polizeifunk abzuhören, kann ganz unterschiedliche Gründe haben: Über Gefahren in der Nachbarschaft möchten man sofort Bescheid wissen. Ein Reporter will der Erste am Tatort sein oder manchmal treibt uns einfach die Neugierde. Da die Polizei in Deutschland meist analogen Funk verwendet, ist das ganze theoretisch sehr leicht!

Risiko Rechtslage: Ist es legal den Polizeifunk mitzuhören bzw. abzuhören?

  • Weil es sich beim Abhören des Polizeifunks um eine heikle Angelegenheit handelt, muss einfach auch die momentane Rechtslage kurz angesprochen werden.
  • Besitz, Verkauf und Benutzung von Funkscannern ist völlig legal und niemandem entstehen allein dadurch irgendwelche rechtlichen Probleme. Das gilt auch für Scanner, die im BOS-Bereich arbeiten.
  • Das Abhören des Polizeifunks ist allerdings eindeutig und unmissverständlich verboten. Grundlage dafür sind § 89 und § 148 des Telekommunikationsgesetzes. In der Regel werden Geldstrafen verhängt, Wiederholungstäter mussten aber auch schon für mehrere Monate ins Gefängnis.
  • Damit es zu einer Anzeige kommen kann, muss man auf frischer Tat beim Abhören ertappt worden sein. Es reicht nicht, einen Scanner zu besitzen, auch nicht dann, wenn er zum Beispiel noch auf eine Frequenz eingestellt ist, die von der Polizei verwendet wird.
  • Genauso wenig reicht es aus, in Foren oder im Freundeskreis über das Abhören des Polizeifunks zu reden oder dort zuzugeben, ihn schon einmal abgehört zu haben. Strafbar machen kann sich nur, wer während des Abhörvorgangs erwischt wird.

Die Funk-Frequenzbereiche des Polizeifunks

  • Wie erwähnt: Das Abhören des Polizeifunks ist eindeutig und unmissverständlich verboten! Natürlich soll jedem der Spaß an Funkgeräten hier nun nicht genommen werden und die Erklärung erhalten wie man bestimmte Funk-Frequenzen mithören bzw. abhören kann. Dennoch: Untere Sollte Frequenzbereiche sollte man definitiv meiden!
  • Der BOS-Funk findet in zwei Frequenzbereichen statt: dem 4- und dem 2-Meter-Band. Nur diese beiden Bereiche müssten mit dem Funkscanner abgetastet werden, um diejenigen Kanäle zu finden, die gerade von der Polizei verwendet werden.
  • Das 4-Meter-Band bezeichnet den Bereich von 68 bis 87,5 MHz. Dieser Bereich hat eine große Reichweite und wird deshalb hauptsächlich für den Funk zwischen der Funkzentrale und den Einsatzfahrzeugen verwendet.
  • Großeinsätze werden zum Beispiel über das 4-Meter-Band koordiniert.
  • Das 2-Meter-Band liegt im Frequenzbereich von 165 bis 174 MHz. Weil die Reichweite nicht an die des 4-Meter-Bandes herankommt, wird dieser Bereich meist für den Funk zwischen Streifenfahrzeugen oder Streifen zu Fuß benutzt.
  • Nun würde man mit dem Scanner diese Bereiche abtasten, bis Funkverkehr zu hören ist. Wenn ein Kanal gerade nicht verwendet wird, dann ist natürlich nichts zu hören. Ob er von der Polizei verwendet wird, lässt sich in dem Moment also nicht sagen.
  • Deshalb könnte es theoretisch mehrere Abhörversuche erfordern, bis alle Frequenzen des Polizeifunks gefunden sind.

So kann man Funk mithören, abhören bzw. belauschen

  • Zunächst benötigt man einen Funkscanner und das Wissen um die Frequenzbereiche, welche man abhören möchte.
  • Funkscanner überwachen Frequenzen und können gezielt nach Funksignalen suchen – entweder auf einzelnen Kanälen oder über größere Frequenzbereiche hinweg. Es gibt sie in verschiedenen Größen, die kleineren Scanner passen bequem in jede Jackentasche und sehen aus wie ein gewöhnliches Funkgerät.
  • Die Polizei in Deutschland verwendet den BOS-Funk. BOS steht für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
  • Neben der Polizei benutzen auch Feuerwehren, Rettungsdienste, der Zoll und die Bundeswehr den BOS-Funk. Diese Organisationen kann jemand im BOS theoretisch ebenfalls mithören.

Analoger vs. digitaler Funk

  • Analoger Funk ist für jeden Funkteilnehmer offen. Wer einen ausreichend leistungsfähigen Empfänger besitzt, kann praktisch jede Funkverbindung auf der Welt abhören.
  • Zwar gibt es Methoden zur Verzerrung der Sprachsignale, so dass das Abhören schwieriger wird, aber gute Amateurfunker können diese Sicherungen leicht aushebeln.
  • Digitaler Funk kann leicht zuverlässig verschlüsselt werden. Nur Sender und Empfänger können die Signale entschlüsseln; jeder, der „lauscht“, erhält nur unverständliches Zeug. Es handelt sich dann um eine End-to-End-Verschlüsselung, die nur dann verständlich wird, wenn man den richtigen Entschlüsselungs-Code kennt.
  • Die deutsche Polizei versucht seit Längerem, auf digitalen Funk umzusteigen. Sollte das irgendwann einmal geschehen, so ist das Abhören des Polizeifunks auf dem bisherigen Weg nahezu unmöglich.

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Ein Kommentar

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