Wann sollte man eine Rechnung bzw. ein Inkasso-Büro nicht bezahlen?

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Leider sind die Möglichkeiten beschränkt – Da man ja ein säumiger Schuldner ist! Doch immer wieder greifen Unternehmen zu unseriösen Mitteln beim betreiben von Forderungen! Daher die Frage: Was ist erlaubt? Worauf man bei Mahnungen und Inkassobüros achten? Wann sollte man eine Rechnung lieber nicht zahlen bzw. den Rechtsanwalt konsultieren?

Unbekannte Schreiben erst mal nicht zahlen, unbekannte Mails am besten gar nicht erst öffnen!

  • Internet Abzocke: Soll man für eine etwas von einer Internetseite zahlen (Inkassobüro oder Rechtsanwaltsschreiben) wo der Preis nicht ersichtlich war etc. dann erst durchatmen und im Internet nach den angeführten Absendern RECHERCHIEREN! So kann man recht gut feststellen, ob es sich um Betrug (teils mit raffinierten Schmähs und/oder Drohungen) handelt. Bei Mails besonders vorsichtig sein, da es sich hier auch um Viren bzw. Trojaner handeln kann.

Bei einer 30,- Euro Schuld, und 60,- Euro Spesen & Co muss etwas nicht stimmen!

  • Mahnschreiben mit weiteren Spesen trotz Telefonaten und E-Mails mit der Darlegung der eignen Zahlungswilligkeit legen klar, dass es sich NICHT um “notwendige Eintreibungsaktivitäten” handelt. Um weitere Kosten zu vermeiden sollte man generell also auf Kommunikationsversuche zu antworten!

Der Einsatz eines Inkassobüros MUSS der Einforderung dienlich sein!

  • Hat man bereits versucht Kontakt aufzunehmen und eine Einigung zu finden oder der Forderung widersprochen, dann sind weitere Kostenverursachende Schreiben des Inkassobüros nicht Zweckdienlich und somit nicht erlaubt.

Inkassobüros verdienen ihr Geld mit Einschüchterung!

  • Ein Inkassounternehmen hat keine Rechte wie Polizei oder Gericht! Ist die Forderung berechtigt sollte man selbstverständlich der Schuld nach kommen. Ansonsten sollte man sich immer vor Augen halten, dass Inkassobüros ihr Geld mit Drohungen verdienen bzw. den Schuldner mit diesen zur Zahlung zu bewegen. Auch bei Hausbesuchen haben Inkassounternehmen keinerlei Rechte und müssen nicht in die Wohnung gelassen werden.

Nicht jedes Vorgehen ist auch erlaubt!

  • Manche Inkassobüros gehen anscheinend soweit, dass in Abwesenheit (z.B. nach einem nicht ergibigen Besuch vom Inkassobüro) große, auffällige Kuverts an die Wohnungstür geklebt werden – gut lesbar, dass es sich um eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros handelt.
  • Im Falle des Falles: Fotografieren und den Konsumentenschutz kontaktieren. Vermutlich darf man sich dann überlegen, ob man klagt – wegen Rufschädigung und bei z.B. einer geschlossenen Wohnanlage wg. Besitzstörung.

Bei Angeboten von Ratenzahlungen immer vorsichtig sein!

  • Meist findet man hier im Kleingedruckten noch weitere Details! Selbstverständlich kann man eine Ratenzahlung vereinbaren mit Vordrucken sollte man allerdings vorsichtig sein – Dies könnte einem Schuldanerkenntnis sein, sprich: Man kann später nicht mehr gegen ggf. unberechtigte Teile der Forderung vor gehen.

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