Was können Hausbesitzer absetzen? Werbungskosten bei Vermietung

0

Hausbesitzer, die Mieteinnahmen erzielen, können eine Vielzahl von sogenannten Werbungskosten steuerlich absetzen. Angegeben werden diese in der Einkommensteuererklärung. Wichtig ist, dass die Hausbesitzer ihre Ausgaben konkret belegen können – Daher sollten man sämtliche Rechnungen aufheben.

Doch welche Aufwendungen können Hausbesitzer steuerlich geltend machen?

  • Jedes Gebäude unterliegt der Abnutzung. Je nach veranschlagter Abschreibungsmethode können Hausbesitzer einen jährlichen Abschreibungsbetrag geltend machen.
  • Abschreibungen gelten bedingt auch für eigengenutztes Wohneigentum, hierbei kommt es auf das Anschaffungsjahr an.
  • Bei einem Bauantrag nach dem 31.12.1995 ist beispielsweise eine degressive Abschreibung möglich: Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren 5%, in den darauffolgenden 6 Jahren 2,5% und in den folgenden 36 Jahren 1,25% der Anschaffungskosten.

Bestimmte Finanzierungskosten können abgesetzt werden

  • Schuldzinsen zur Finanzierung des Gebäudes
  • Disagio bei Darlehensaufnahme
  • Bearbeitungsgebühren der Bank, Abschlussgebühren bei Bausparverträgen
  • Darlehensverluste bei gewährten Darlehen an Mieter, wenn diese zahlungsunfähig sind
  • Kontoführungsgebühren

Instandhaltungsaufwendungen die abgesetzt werden können

Hierbei handelt es sich um Reparaturen, die die Bausubstanz nicht wesentlich verändern, sondern der Erhaltung des Gebäudes dienen. Beteiligen sich die Mieter an den Aufwendungen, sind diese von den Werbungskosten abzuziehen. Beispiele:

  • Einbau neuer Fenster
  • Ersatz älterer Heizungsanlagen durch eine neue Zentralheizung
  • Anschluss privater Satellitenanlagen an das Kabelnetz
  • Reinigung der Dachrinnen
  • Maßnahmen zur energetischen Sanierung
  • Gewöhnliche Schönheitsreparaturen
  • Erneuerung der Elektroinstallation
  • Anbringen neuer Fliesen im Badezimmer
  • Erneuerung der Bodenbeläge

Absetzung von allgemeine Werbungskosten

Diese entstehen dem Hausbesitzer regelmäßig:

  • Steuerberatungskosten
  • Fahrtkosten, beispielsweise zu Handwerkern
  • Kontoführungsgebühren
  • Telefongebühren
  • Bürobedarf
  • Kosten für die Kaminreinigung
  • Grundsteuer
  • Abfallgebühren
  • Beitragszahlungen
  • Versicherungen wie beispielsweise Gebäudebrandversicherung und Haftpflichtversicherung
  • Gebühren für Wasser und Abwasser
  • Stromkosten
  • Heizungskosten
  • Reinigungskosten
  • Fachliteratur
  • Kosten für den Energieausweis

Aufwendungen, die während der Bauphase entstehen

Diese Aufwendungen sind größtenteils Herstellungskosten und werden zur Gebäudeabschreibung hinzugerechnet und auf die Laufzeit verteilt.

  • Notariatsgebühren
  • Maklergebühren
  • Grunderwerbsteuer
  • Erschließungskosten
  • Gutachterkosten
  • Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch
  • Fahrtkosten, beispielsweise zum Architekten, zur Immobilie, zur Bank
  • Kosten für Inserate, um Mieter zu finden
  • Gebühren für die Baugenehmigung
  • Bauplanungskosten

Nutzungsrechte, Bilder: Flickr.com, BY © Images_of_Money; Flickr.com, BY © Images_of_Money; Flickr.com, BY-SA © Furryscaly; Flickr.com, BY © Joanne and Matt; Flickr.com, BY © Quapan; Flickr.com, BY © Nzgabriel; Flickr.com, BY © State Library of South Australia; Flickr.com, BY-SA © Storyvillegirl; Flickr.com, BY © Roberto Verzo; Flickr.com, BY © Images_of_Money;

Teilen.

Kommentar hinterlassen

/** * CONATIVE Content Cluster Tag für 387: seismart.de */