Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

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Garantie oder Gewährleistung: Der Gebrauch dieser Begriffe führt immer wieder zu Verwirrung. Gibt es überhaupt einen Unterschied? Selbst Profis machen hier häufiger mal Fehler. Die nachfolgenden Erläuterungen zu beiden Termini verdeutlichen, worin sich das Eine vom Anderen unterscheidet.

Definition der Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“

  • Der Duden definiert Garantie in der Kaufmannssprache als „vom Hersteller schriftlich gegebene Zusicherung, innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums auftretende Defekte an einem gekauften Gegenstand kostenlos zu beheben“.
  • Umgangssprachlich wird davon ausgegangen, dass ein Verkäufer für die Funktionssicherheit seiner Ware geradesteht. Kommt es während eines bestimmten Zeitraums zu Mängeln, soll der Händler/Hersteller für deren Beseitigung aufkommen. Aber: Das entspricht dem Sinn einer Gewährleistung.
  • Gewährleistung im Sinn einer Mängelhaftung bedeutet laut Duden „Haftung für Mängel an etwas“.
  • Juristisch korrekt wird eine Garantie von einem dafür bürgenden Garanten gewährt, die dieser definiert.
  • Beispiele hierfür sind dem Produkt zugesicherte Eigenschaften wie „10 Jahre Garantie gegen Durchrosten“ bei einem Auto oder eine Zufriedenheitsgarantie.
  • Dahingegen sind bei einer Gewährleistung die damit verbundene Pflichten, für Mängel gerade zu stehen, genau per Gesetz definiert.
  • Garantie entspricht nicht der Bedeutung einer Gewährleistung!

Die Garantie

  • Hier handelt es sich im Grunde um ein Versprechen, das einem Produkt Eigenschaften zusichert oder dem Verbraucher Service bietet, die Gesetzlich eigentlich nicht vorgeschrieben ist und der Händler freiwillig gibt.
  • Es ist eine freiwillige Leistung des Händlers und/oder Herstellers.
  • Mögliche garantierte Leistungen können sein: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, 24-h-Service etc.

Gewährleistung

  • Sie bezieht sich auf den einwandfreien, das heißt mangelfreien Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.
  • Sie ist gesetzlich festgeschrieben.
  • Durch ein Garantieversprechen kann die Gewährleistung keinesfalls in Dauer und Umfang gemindert oder sogar ausgeschlossen werden.

Zusammengefasst

  • Umgangssprachlich wird zwischen Garantie und Gewährleistung oft kein Unterschied gemacht.
  • Dass es sich um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt, ist jedoch auf jeden Fall von juristischer Bedeutung.
  • Händler sind zur Gewährleistung verpflichtet, während Produzenten die Wahl haben (da diese meist nicht mit Endkunden sondern nur mit gewerbsmäßigen Händlern zu tun haben), ob und in welchem Umfang sie für ihre Produkte garantieren. Meist beziehen sich diese Garantien auf die Funktionsfähigkeit von Teilen des Produkts oder das komplette Produkt.

Weiterführende Informationen

  • Während es bei dem Vergleich beider Fachbegriffe im Sinn dieser Ausführungen in erster Linie um Rechte und Pflichten bei Kauf- und Werksverträgen geht, gilt der Begriff Garantie auch in einem umfassenderen Sinn.
  • Im Staatsrecht werden jedem Staatsbürger per Verfassung Grundrechte individueller Art garantiert. Dazu gehören Meinungs- und Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Recht auf individuelle Selbstbestimmung.
  • Garantien im Völkerrecht beziehen sich auf die Einhaltung von bilateralen oder internationalen Verträgen oder die Wahrung von Rechten eines Staates wie die Wahrung seiner territorialen Integrität.

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