Steuerklasse wechseln? Wechselt man automatisch? Bzw. wie wechselt man?

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Der Arbeitgeber ist aufgrund rechtlicher Vorschriften dazu verpflichtet, von seinen Arbeitnehmern Lohnsteuer einzubehalten und diese an das Finanzamt abzuführen. Die Einteilung in verschiedene Lohnsteuerklassen dient dazu den Lohnsteuerabzug durchzuführen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich somit nach der jeweiligen Steuerklasse.

Kann man die Steuerklasse wechseln?

  • Ein Arbeitnehmer wird im Wesentlichen nach seinem Familienstand einer der Steuerklassen I-VI (1-6) zugeordnet. Ändert sich dieser, muss auch die Steuerklasse gewechselt werden.
  • Weiterhin gibt es allerdings Lebensumstände, die einen Wechsel der Steuerklasse zwar nicht zwingend vorschreiben, eine Änderung der Steuerklasse aber Vorteile bringen kann.
  • Dies ist der Fall bei sogenannten Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise dem Elterngeld. Da sich diese staatliche Leistung nach dem zuletzt bezogenen Nettoeinkommen richtet, kann ein Wechsel von der Steuerklasse V in die Steuerklasse III sinnvoll sein. Einen dadurch geringeren Abzug vom Bruttolohn ergibt folglich ein höheres Nettoeinkommen, woraus auch ein höheres Elterngeld resultiert.
  • Eine Arbeitnehmerin kann bereits im Zeitpunkt einer bestehenden Schwangerschaft von der Steuerklasse I in die Steuerklasse II wechseln, um dadurch höhere staatliche Leistungen zu erhalten.
  • Die Steuerklasse zu wechseln ist außerdem dann empfehlenswert, wenn bei Eheleuten eine Gehaltsänderung, bei einem von beiden, zu deutlich mehr oder weniger Arbeitslohn führt. Dann ist es sinnvoll, aus der für beide möglichen Steuerklasse IV, in die Steuerklassen III und V zu wechseln.

Wann wechselt man die Steuerklasse ggf. automatisch?

  • Nach einer Eheschließung werden beide Ehepartner automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft, dies entspricht dem Lohnsteuerabzug der Steuerklasse I bei Ledigen. Wenn beide in etwa den gleichen Bruttoverdienst haben, ist dies zweckmäßig.

Wie wechsle ich meine Steuerklasse?

  • Grundsätzlich kann die Steuerklasse einmal im Jahr gewechselt werden. Für das laufende Jahr muss der Antrag, bis spätestens 30. November, beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Danach greift der Wechsel erst für das Folgejahr. Entsteht der Wechsel aufgrund einer Eheschließung, ist das Datum der Heirat maßgeblich.

In Ausnahmefällen ist auch ein zweites Mal ein Steuerklassenwechsel möglich

  • Ein Ehepartner verstirbt.
  • Bei einem der Eheleute endet das Arbeitsverhältnis.
  • Nach Arbeitslosigkeit nimmt einer der Eheleute wieder eine Arbeit auf.
  • Ein Umzug des Ehepartners ins Ausland (wobei es auf die Dauer und Umstände im Einzelfall ankommt).
  • Bei Scheidung der Eheleute.

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