Pin oder Unterschrift bei Kartenzahlung: Wo ist der Unterschied?

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Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfreut sich steigender Beliebtheit. Viele Menschen zahlen gerne mit EC- oder Kreditkarte. Beim Abheben am Geldautomat ist es normal, dass ein Pin eingegeben werden muss. Doch warum muss man, etwa in einigen Restaurants, bei der Zahlung mit Karte keinen Pin eingeben sondern unterschreiben?

Der Unterschied zwischen dem POS- (PIN) und dem POZ- (Unterschift) Verfahren

  • Das Verfahren, bei dem die Kartenzahlung mit einer Überschrift bestätigt wird, nennt man in Fachkreisen auch“ Point of Sale ohne Zahlungsgarantie“ (POZ). Hier entstehen dem Händler geringere Kosten als beim anderen Verfahren, jedoch ist auch sein Risiko höher. Der Grund dafür liegt darin, dass bei dieser Verfahrensweise lediglich ein Lastschriftverfahren in Gang gesetzt wird. Der Kunde stimmt also mit seiner Unterschrift auf dem Beleg zu, dass er dem Händler gestattet, den Kaufpreis von seinem Konto abzubuchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Konto des Kunden gedeckt ist oder nicht, da der Händler dies bei einem gewöhnlichen Lastschriftverfahren nicht überprüfen kann.
  • Wird der Kunde an der Kasse im Ladengeschäft stattdessen gebeten, auf einem Gerät über eine Tastatur seine Geheimzahl einzugeben, findet eine Überprüfung statt. Das Verfahren nennt sich „Point of Sale“ (POS). Dem Händler wird mittels einer sogenannten Sperrdatei übermittelt, ob es sich beim Konto des Kunden um ein gedecktes Konto handelt. In der Sperrdatei sind Informationen über die Kontobewegungen enthalten. Natürlich handelt es sich dabei nicht um jede Überweisung oder Abbuchung, die von diesem Konto getätigt respektive vorgenommen wurden. Vielmehr verrät die Sperrdatei dem Händler, ob der Kunde mit diesem Konto bereits einmal in Verzug geraten ist beziehungsweise ob angeforderte Zahlungen aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht ausgelöst werden konnten.
  • Händler erhalten durch die Kartenzahlung mittels Pin-Eingabe höhere Sicherheit. Verrät die Sperrdatei bei der Kontoprüfung, dass es sich beim Konto des Kunden um ein unzulänglich gedecktes Konto handelt, dann kann die Zahlung nicht ausgeführt werden. Beim Lastschriftverfahren hingegen können durch die Rückbuchung bei mangelnder Deckung hohe Kosten auf den Händler zukommen. Bei der Kartenzahlung mit Pin-Eingabe wird der zu zahlende Betrag hingegen blockiert und auf jeden Fall vom gedeckten Konto abgebucht. Der Händler kann sich also sicher sein, dass er sein Geld auch bekommt.
  • Jedoch entstehen dem Händler durch die Zahlung, welche durch die Eingabe des persönlichen Pins bestätigt wird nicht nur Vorteile. Vor allem entstehen durch das aufwendige Prüfverfahren Kosten. Die Sicherheit, die der Händler durch diese Verfahrensweise erhält ist also nicht umsonst. Viele Händler gehen zudem Kooperationen mit den entsprechenden Geldinstituten ein. So erhält die Bank des Kunden einen gewissen Prozentsatz des Einkaufswerts als Vergütung für die Bereitstellung der Daten. Dieser Prozentsatz beträgt zumeist 0,3% des gesamten Kaufpreises.
  • Um diese Kosten einzusparen, gehen viele Händler den Weg des Mischverfahrens. Oft wird per Zufallsprinzip entschieden, ob an der Kasse der Pin eingegeben werden muss oder ob das Unterschreiben des Beleges ausreicht, um die Zahlung zu veranlassen. Experten diskutieren jedoch kontrovers darüber, ob das mischverfahren wirklich zur Kostenersparnis beitragen kann oder ob es nicht vielmehr für Verwirrung beim zumeist ahnungslosen Kunden sorgt.

Kommt die Zukunft ohne Pin und Unterschrift aus?

  • Diesen Verwirrungen möchten Entwickler von bargeldlosen und digitalen Zahlungsverfahren entschieden entgegenwirken. Daher werden in einigen Märkten und Fachgeschäften Tests durchgeführt, bei welchen der Kunde seine EC- oder Kreditkarte lediglich vor einen Terminal halten muss. In diesen ist ein Chip integriert (NFC-Chip), der die notwendigen Daten auslesen und die Zahlung veranlassen kann.
  • Ganz ausgereift ist dieses System jedoch noch nicht, wie die ersten Erfahrungen zeigen. Ab einem Betrag von 20,00 Euro wird der Kunde dennoch gebeten, seinen Pin einzugeben oder eine Unterschrift zu leisten.
  • Noch nicht alle Sicherheitslücken, die diese neue komfortable Bargeldlose Zahlungsweise mit sich bringt ausgemerzt.
  • Auch viele Verbraucher, die dieses Verfahren bereits getestet haben sind sich nicht ganz sicher, ob dieses System funktioniert und in der Zukunft zur Anwendung kommen wird.
  • Viele Handy-Anbieter Testen bereits NFC-Chip. Von vielen Markt-Beobachtern wird erwartet, dass Samsung bzw. Apple in den kommenden Smartphone-Generationen NFC-Chips Standardmäßig verbauen werden.

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