Wer seine Steuererklärung 2025 frühzeitig vorbereitet, hat deutlich weniger Stress und kann von attraktiven Steuervorteilen profitieren.
Welche Belege brauchen Sie?
- Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
- Belege für Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen)
- Spendenquittungen
- Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Krankheitskosten und außergewöhnliche Belastungen
Werbungskosten – mehr als nur Fahrtkosten
Viele Steuerzahler vergessen zahlreiche Werbungskosten: Arbeitsmittel wie Bürostühle, Monitore, Fachliteratur, berufliche Fortbildungen und Gewerkschaftsbeiträge.
Homeoffice-Pauschale für 2025
Für 2025 können Sie sechs Euro pro Homeoffice-Tag geltend machen, maximal 210 Tage im Jahr (also 1.260 Euro).
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
20 Prozent der Lohnkosten sind absetzbar – bis zu 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Wichtig: Nur Überweisungen werden anerkannt, keine Barzahlungen.
Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge
Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente sowie zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich begünstigt. Prüfen Sie, ob Sie alle möglichen Beiträge ausgeschöpft haben.
ELSTER und Steuerprogramme nutzen
Das kostenlose Online-Portal ELSTER ermöglicht die elektronische Abgabe. Kommerzielle Programme wie WISO Steuer oder Taxfix führen Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung.
Anzeige · Steuersoftware von Steuertipps.de ansehen · Affiliate-Hinweis
Fristen beachten
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet grundsätzlich am 31. Juli 2026.
Mehr Informationen rund um Finanzen und Steuern finden Sie in unserem Ratgeber.
Tipp: Beginnen Sie jetzt mit dem Sammeln der Belege – dann ist die eigentliche Erklärung im Frühjahr in wenigen Stunden erledigt.
