Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie mögliche Steuerabzüge nicht kennen oder nicht nutzen. Mit dem richtigen Wissen können Sie Ihre Steuerlast deutlich reduzieren.
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Werbungskosten geltend machen
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Kosten für den Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fachliteratur und Fortbildungen können als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei 1.200 Euro – wer mehr ausgegeben hat, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen.
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Homeoffice-Pauschale
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Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro/Jahr) geltend machen.
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Handwerkerleistungen absetzen
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20% der Lohnkosten für Handwerker im eigenen Haushalt können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – bis zu 1.200 Euro pro Jahr.
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Spenden steuerlich nutzen
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Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar.
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