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E-Rechnung 2026/2027: Was Einzelunternehmer jetzt umsetzen müssen

13. Oktober 2026
E-Rechnung 2026/2027: Was Einzelunternehmer jetzt umsetzen müssen

Die elektronische Rechnung – kurz E-Rechnung – ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern bereits gesetzliche Realität. Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Und ab 2026 bzw. 2027 kommen die Ausstellungspflichten dazu – auch für Einzelunternehmer und Freelancer. Wer jetzt noch wartet, riskiert Probleme mit Geschäftspartnern und dem Finanzamt. Das Wachstumschancengesetz hat die rechtliche Grundlage geschaffen, und die Übergangsfrist läuft unaufhaltsam ab. In diesem Artikel erfährst du, was eine E-Rechnung überhaupt ist, wen die Pflicht betrifft, welche Software du brauchst und wie du deine erste E-Rechnung ganz praktisch ausstellst. Ohne juristisches Kauderwelsch – direkt auf den Punkt, speziell für Einzelunternehmer und Selbstständige.

Was ist eine E-Rechnung? (Abgrenzung zu PDF)

Viele denken, eine per E-Mail verschickte PDF-Rechnung ist bereits eine E-Rechnung. Das stimmt nicht – und dieser Irrtum kann teuer werden. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument, das automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden kann – ohne manuelles Abtippen oder Scannen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Struktur: Während ein PDF lediglich ein Bild von Zahlen und Text zeigt, enthält eine E-Rechnung die Daten in einem standardisierten XML-Format, das Computer direkt lesen und verarbeiten können.

Die wichtigsten Formate im Überblick

  • XRechnung: Das offizielle deutsche XML-Format für E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G). Rein maschinenlesbar, kein menschenlesbares Layout. Wer an Bundesbehörden, Städte oder Gemeinden rechnet, braucht dieses Format zwingend.
  • ZUGFeRD: Ein hybrides Format – enthält sowohl ein lesbares PDF als auch strukturierte XML-Daten. Ideal für den B2B-Bereich, weil es gleichzeitig visuell lesbar und maschinell verarbeitbar ist. Der Mensch sieht ein normales PDF, der Computer liest die eingebetteten XML-Daten.
  • PDF (einfach): Kein strukturiertes Format. Eine normale PDF-Rechnung erfüllt nicht die Anforderungen der E-Rechnungspflicht, auch wenn sie per E-Mail versendet wird. Das gilt auch für eingescannte Rechnungen oder Word-Dokumente als PDF.

Kurz gesagt: Erst wenn die Rechnung als XML-Datei oder als ZUGFeRD-Hybrid vorliegt und die europäische Norm EN 16931 erfüllt, gilt sie als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Diese Norm legt einheitlich fest, welche Datenfelder eine elektronische Rechnung enthalten muss, damit sie europaweit kompatibel und rechtssicher ist.

Wer ist ab wann betroffen?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland erfolgt stufenweise. Die gute Nachricht: Es gibt keine „Bußgeld-Falle“ von heute auf morgen. Die schlechte Nachricht: Die Fristen rücken schnell näher – und wer zu spät reagiert, könnte Probleme mit Geschäftspartnern bekommen, die E-Rechnungen bereits erwarten.

Stufe 1: Empfangspflicht ab 01. Januar 2025

Seit Anfang 2025 müssen alle inländischen Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das betrifft also auch dich als Einzelunternehmer oder Freelancer, wenn du Rechnungen von anderen Unternehmen erhältst. Du musst diese Rechnungen in strukturiertem Format akzeptieren können – auch wenn dein Lieferant noch keine schickt. Praktisch bedeutet das: Du brauchst Software, die XRechnung oder ZUGFeRD lesen kann. Eine E-Mail-Adresse reicht als Empfangsweg.

Stufe 2: Ausstellungspflicht ab 2026 (Umsatz über 800.000 €)

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € selbst E-Rechnungen ausstellen – für alle B2B-Umsätze innerhalb Deutschlands. Das betrifft vor allem größere Unternehmen und Agenturen. Als Einzelunternehmer mit kleinerem Umsatz hast du bis 2027 Zeit, aber die Vorbereitung sollte jetzt starten.

Stufe 3: Ausstellungspflicht für alle ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen E-Rechnungen ausstellen – unabhängig vom Umsatz. Das bedeutet: Auch als Einzelunternehmer mit kleinem Umsatz bist du dann in der Pflicht, wenn du Leistungen an andere Unternehmen fakturierst. Ausgenommen sind lediglich reine B2C-Umsätze (Privatpersonen) sowie steuerbefreite Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro.

Was gilt für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht grundsätzlich nicht ausgenommen, wenn sie B2B-Leistungen erbringen. Du musst also auch dann E-Rechnungen ausstellen, wenn du keine Umsatzsteuer ausweist. Die Pflichtfelder sind entsprechend anzupassen: kein USt-Ausweis, aber ein Hinweis auf § 19 UStG muss enthalten sein. Eine Ausnahme gilt hingegen für reine B2C-Umsätze (an Privatpersonen) – hier ist keine E-Rechnung erforderlich.

Was muss eine E-Rechnung enthalten?

Die europäische Norm EN 16931 legt fest, welche Pflichtfelder eine E-Rechnung enthalten muss. Diese sind verbindlich – fehlt auch nur eines, gilt die Rechnung als nicht ordnungsgemäß und kann vom Empfänger abgelehnt werden. Moderne Buchhaltungssoftware befüllt viele dieser Felder automatisch, aber du solltest wissen, was drin steckt.

Pflichtfelder nach EN 16931

  • Eindeutige Rechnungsnummer (fortlaufend, ohne Lücken)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Name und Adresse des Lieferanten (Rechnungssteller)
  • Steueridentifikationsnummer oder USt-IdNr. des Lieferanten
  • Name und Adresse des Käufers (Rechnungsempfänger)
  • Leistungsbeschreibung (Art, Menge, Umfang der gelieferten Ware oder Dienstleistung)
  • Leistungsdatum oder Lieferdatum
  • Nettobetrag pro Position
  • Angewandter Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Steuerbetrag in Euro
  • Gesamtbetrag (brutto)
  • Zahlungsziel und Bankverbindung (IBAN)

Praxisbeispiel

Stell dir vor, du bist Webdesigner und stellst einer GmbH eine Rechnung für ein Website-Projekt aus. Deine E-Rechnung enthält dann: deine persönliche Steuer-ID, die Rechnungsnummer (z. B. 2027-042), das Leistungsdatum (z. B. Oktober 2027), eine klare Beschreibung der erbrachten Leistung, den Nettobetrag (z. B. 1.500 €), den USt-Satz (19 %) sowie den Gesamtbetrag (1.785 €) und deine IBAN. Das Ganze liegt dann als ZUGFeRD-PDF vor: Du siehst das vertraute PDF-Layout, im Hintergrund steckt die maschinenlesbare XML-Datei. Dein Kunde kann die Rechnung sofort in sein ERP-System einlesen – ohne Abtippen.

Welche Software unterstützt E-Rechnungen?

Die gute Nachricht: Die meisten modernen Buchhaltungslösungen unterstützen XRechnung und ZUGFeRD bereits oder sind dabei, diese Formate einzuführen. Hier ein Überblick der wichtigsten Tools für Einzelunternehmer und Freelancer.

Buchhaltungsbutler – für Einzelunternehmer besonders interessant

Buchhaltungsbutler ist eine cloudbasierte Buchhaltungslösung, die sich besonders an Freelancer, Selbstständige und kleine Unternehmen richtet. Das Tool automatisiert viele Buchhaltungsaufgaben und lässt sich mit Bankkonten verbinden, was die Kategorisierung von Einnahmen und Ausgaben deutlich vereinfacht. Ein großer Vorteil ist die automatische Belegerfassung: Rechnungen werden per E-Mail oder Upload eingereicht und intelligent verarbeitet.

Bezüglich E-Rechnung: Buchhaltungsbutler unterstützt den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen im ZUGFeRD- und XRechnung-Format. Die Ausstellungsfunktion für E-Rechnungen wird sukzessive ausgebaut – es lohnt sich, im eigenen Account unter „Einstellungen → Rechnungen“ zu prüfen, welche Formate aktuell für den Rechnungsversand verfügbar sind. Für die meisten Einzelunternehmer ist Buchhaltungsbutler eine solide Wahl, die den Einstieg in die E-Rechnungswelt erleichtert, ohne den Arbeitsaufwand zu erhöhen.

Lexoffice

Lexoffice (von Lexware) ist eine der beliebtesten Buchhaltungslösungen für Selbstständige in Deutschland. E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format können bereits erstellt und verschickt werden, XRechnung ist ebenfalls verfügbar. Besonders praktisch: E-Rechnungen werden automatisch aus bestehenden Rechnungen erzeugt – du musst nichts manuell anpassen. Der Einstiegspreis ist günstig, und es gibt eine kostenlose Testphase.

sevDesk

sevDesk unterstützt sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung. Die Plattform ist besonders bei jungen Selbstständigen und Gründern beliebt und bietet eine intuitive, moderne Oberfläche. E-Rechnungen lassen sich mit wenigen Klicks erstellen und direkt per E-Mail versenden. sevDesk bietet zudem eine gute DATEV-Schnittstelle, falls du mit einem Steuerberater zusammenarbeitest.

DATEV

DATEV ist die klassische Steuerberaterlösung, die im Hintergrund vieler Einzelunternehmer läuft. DATEV Unternehmen online unterstützt E-Rechnungen vollständig – allerdings ist die Nutzung meist an einen Steuerberater gebunden und damit teurer als die Alternativen für Selbstständige ohne eigene Steuerkanzlei im Hintergrund.

Kurzvergleich der Tools

SoftwareZUGFeRDXRechnungZielgruppePreis (ab)
Buchhaltungsbutler✅✅Freelancer, KMU~29 €/Monat
Lexoffice✅✅Selbstständige~7,90 €/Monat
sevDesk✅✅Freelancer, Startups~14,90 €/Monat
DATEV✅✅Mit Steuerberatervariabel

Schritt-für-Schritt: So stellst du deine erste E-Rechnung aus

Der Einstieg ist leichter als gedacht. Hier sind die fünf konkreten Schritte, um deine erste rechtskonforme E-Rechnung zu erstellen – ganz ohne IT-Vorkenntnisse:

  1. Software prüfen und konfigurieren: Stelle sicher, dass deine Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format unterstützt. Prüfe die aktuellen Versionshinweise deines Anbieters und schaue unter Einstellungen nach E-Rechnungs-Optionen. Falls die Funktion noch nicht aktiv ist, aktiviere sie manuell oder wende dich an den Support. Einige Anbieter haben E-Rechnung noch nicht standardmäßig aktiviert, bieten sie aber bereits an.
  2. Stammdaten vollständig hinterlegen: Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer (oder USt-IdNr.), IBAN – all das muss in deiner Software korrekt hinterlegt sein. Fehlerhafte oder unvollständige Stammdaten führen zu ungültigen E-Rechnungen. Überprüfe auch, ob deine Rechnungsnummernkreise korrekt konfiguriert sind – lückenlose Nummerierung ist Pflicht.
  3. Rechnung erstellen (alle Pflichtfelder ausfüllen): Erstelle deine Rechnung wie gewohnt – achte dabei darauf, alle Pflichtfelder nach EN 16931 auszufüllen: Leistungsbeschreibung, genaues Leistungs- oder Lieferdatum, Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung), Netto- und Bruttobetrag sowie Zahlungsziel.
  4. E-Rechnungsformat wählen und exportieren: Wähle beim Speichern oder Exportieren das Format ZUGFeRD (für B2B-Versand per E-Mail empfohlen) oder XRechnung (für öffentliche Auftraggeber B2G). Manche Tools bieten beide Optionen direkt beim Download oder Versand an. Im Zweifelsfall: ZUGFeRD ist für die meisten Einzelunternehmer die praktischere Wahl, weil es gleichzeitig visuell lesbar ist.
  5. Versenden und archivieren: Sende die E-Rechnung per E-Mail an deinen Kunden – der Anhang ist dann kein einfaches PDF mehr, sondern ein ZUGFeRD-Dokument oder eine XRechnung-XML-Datei. Wichtig: E-Rechnungen müssen wie alle Geschäftsunterlagen 10 Jahre lang unveränderlich archiviert werden (GoBD). Stelle sicher, dass deine Software oder ein Cloud-Dienst das sicherstellt.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Auch mit guter Software passieren Fehler. Diese sind besonders häufig – und leicht zu vermeiden, wenn du sie kennst:

  • Fehler 1: PDF als E-Rechnung bezeichnen. Eine normale PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Prüfe, ob dein Dokument wirklich strukturierte XML-Daten enthält (ZUGFeRD lässt sich z. B. mit dem kostenlosen „Mustang“-Tool oder online unter zugferd.de prüfen) oder als XRechnung exportiert wurde.
  • Fehler 2: Pflichtfelder vergessen. Besonders häufig fehlen: Lieferdatum (nicht Rechnungsdatum!), Steuer-ID oder eine ausreichend genaue Leistungsbeschreibung. Nutze eine Checkliste vor dem Versand – die findest du am Ende dieses Artikels.
  • Fehler 3: Falsche Rechnungsformate verwenden. XRechnung ist für öffentliche Auftraggeber (B2G) gedacht, ZUGFeRD eignet sich besser für den B2B-Versand. Verwende das richtige Format für den richtigen Empfänger, sonst wird die Rechnung möglicherweise abgelehnt.
  • Fehler 4: Archivierung vernachlässigen. E-Rechnungen einfach im E-Mail-Postfach lassen reicht nicht. Du brauchst eine GoBD-konforme, unveränderliche Archivierung – am besten direkt in deiner Buchhaltungssoftware oder einem zertifizierten Dokumentenarchiv.
  • Fehler 5: Kleinunternehmerregelung falsch anwenden. Als Kleinunternehmer musst du auf deiner E-Rechnung ausdrücklich auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen. Kein USt-Ausweis, aber der Hinweis muss im Dokument enthalten sein – auch im XML-Teil.
  • Fehler 6: Software nicht aktuell halten. Die E-Rechnung-Standards entwickeln sich weiter. Stelle sicher, dass deine Software immer auf dem aktuellen Stand ist und die gültigen Versionen von EN 16931 und XRechnung unterstützt.

Als Unternehmer: Mein Stand zur E-Rechnung

Ich muss ehrlich sein: Ich habe die E-Rechnung bislang noch nicht aktiv eingeführt. Ich rechne hauptsächlich im B2B-Bereich ab und nutze Buchhaltungsbutler für meine gesamte Buchhaltung – ein Tool, das ich sehr schätze, weil es viele manuelle Schritte automatisiert und sich nahtlos mit meinem Bankkonto verknüpfen lässt. Die Belegerfassung läuft größtenteils automatisch, und der Aufwand für die monatliche Buchhaltung hat sich damit deutlich reduziert.

Die Empfangspflicht seit Januar 2025 habe ich im Blick – bis jetzt hat mir noch kein Geschäftspartner eine strukturierte E-Rechnung geschickt, aber das wird kommen. Ich gehe davon aus, dass die Umstellung für mich als Einzelunternehmer keine großen Hürden bringen wird – es ist letztlich eine Frage der richtigen Einstellungen in der Software. Was ich als nächstes konkret prüfen werde:

  • Ob Buchhaltungsbutler in meinem aktuellen Tarif bereits E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format ausstellen kann (nicht nur empfangen)
  • Ob meine Stammdaten vollständig und aktuell hinterlegt sind – insbesondere Steuer-ID und IBAN
  • Wie die Archivierung in Buchhaltungsbutler konkret umgesetzt ist und ob sie GoBD-konform für 10 Jahre funktioniert
  • Ob ich für meine Kunden eine kurze Kommunikation vorbereiten sollte: Ankündigung, dass ich ab 2027 nur noch E-Rechnungen ausstelle

Mein Fazit aus eigener Perspektive: Wer heute mit einer modernen Buchhaltungssoftware arbeitet, hat die halbe Arbeit schon erledigt. Die E-Rechnung ist kein Sprung ins Unbekannte, sondern eher ein Update der gewohnten Prozesse. Ich werde das Thema jetzt konkret angehen – und nicht auf 2027 warten.

Fazit und Checkliste

Die E-Rechnungspflicht ist kein bürokratisches Monstrum – sie ist eine sinnvolle Modernisierung, die langfristig Zeit und Fehler spart. Als Einzelunternehmer musst du jetzt aktiv werden: Prüfe deine Software, check deine Stammdaten und mach dich mit den Formaten vertraut. Die Fristen kommen schneller als man denkt – und wer vorbereitet ist, hat keinen Stress.

✅ Deine E-Rechnung-Checkliste für Einzelunternehmer

  • ☐ Empfangspflicht geprüft: Meine Software kann E-Rechnungen empfangen und verarbeiten (seit 01.01.2025 Pflicht für alle B2B-Unternehmen)
  • ☐ Software-Update: Meine Buchhaltungssoftware unterstützt ZUGFeRD und/oder XRechnung – Einstellungen geprüft
  • ☐ Stammdaten vollständig: Name, Adresse, Steuer-ID, IBAN korrekt hinterlegt und aktuell
  • ☐ Pflichtfelder bekannt: Ich kenne alle Pflichtfelder nach EN 16931 und fülle sie bei jeder Rechnung vollständig aus
  • ☐ Richtiges Format: ZUGFeRD für B2B, XRechnung für öffentliche Auftraggeber – ich verwende jeweils das korrekte Format
  • ☐ Archivierung sichergestellt: E-Rechnungen werden GoBD-konform unveränderlich für mindestens 10 Jahre archiviert
  • ☐ Kleinunternehmerhinweis: Falls § 19 UStG gilt – Hinweis auf Steuerbefreiung auf der Rechnung vorhanden
Dmytro Nechepurenko

Unternehmer aus Clausthal-Zellerfeld. Schreibt auf SeiSmart.de über Haus, Garten, Technik und Selbstständigkeit – aus eigener Erfahrung.