Die Kfz-Steuer ist für viele Autofahrer eine feste und wenig hinterfragte Ausgabe. Doch es gibt durchaus legale Wege, die jährliche Belastung zu senken oder sogar ganz zu vermeiden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Kfz-Steuer berechnet wird und welche Möglichkeiten Sie haben, weniger zu zahlen.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Kfz-Steuer richtet sich in Deutschland nach zwei Faktoren:
- Hubraum: Je mehr Kubikzentimeter, desto höher die Steuer. Bei Benzinern zahlen Sie 2,00 Euro je angefangene 100 ccm, bei Dieselfahrzeugen 9,50 Euro – Diesel wird also deutlich stärker besteuert.
- CO₂-Ausstoß: Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, wird zusätzlich ein CO₂-abhängiger Anteil berechnet. Dabei gilt: Je mehr CO₂ das Fahrzeug ausstößt, desto teurer wird es.
Für Elektrofahrzeuge gilt bis Ende 2030 eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Verbrennerfahrzeugen.
Tipp 1: Auf ein emissionsärmeres Fahrzeug umsteigen
Wer ein neues Auto kauft, sollte den CO₂-Ausstoß in die Kaufentscheidung einbeziehen. Der Unterschied zwischen einem Fahrzeug mit 120 g/km und einem mit 180 g/km CO₂ kann sich jährlich auf mehrere Hundert Euro Kfz-Steuer summieren.
Besonders attraktiv aus steuerlicher Sicht sind:
- Elektrofahrzeuge (bis 2030 steuerbefreit)
- Plug-in-Hybride (reduzierter Steuersatz möglich)
- Kleinwagen mit effizienten Motoren
Tipp 2: Saisonkennzeichen nutzen
Ein oft übersehenes Sparpotenzial: das Saisonkennzeichen. Wenn Sie Ihr Auto nur saisonal nutzen – etwa ein Cabrio im Sommer oder ein Motorrad – können Sie ein Kennzeichen für bestimmte Monate beantragen. Zulässig sind Zeiträume von mindestens zwei bis maximal elf Monaten.
Beispiel: Ein Cabrio, das nur von April bis Oktober zugelassen ist (7 Monate), zahlt statt zwölf Monaten Steuer nur sieben Monatsanteile. Bei einer Jahressteuer von 300 Euro spart man so rund 125 Euro pro Jahr.
Tipp 3: Oldtimer-Zulassung prüfen
Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und das H-Kennzeichen erhalten haben (Historisches Fahrzeug), zahlen eine Pauschalsteuer von nur 191,73 Euro pro Jahr, unabhängig von Hubraum und CO₂-Ausstoß. Das kann sich bei alten Fahrzeugen mit großem Motor erheblich lohnen.
Voraussetzung: Das Fahrzeug muss in einem weitgehend originalen Zustand erhalten sein und ein technisches Gutachten bestehen.
Tipp 4: Steuerbefreiungen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „TBl“) können unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen. Die Befreiung gilt für ein Fahrzeug, das auf die begünstigte Person zugelassen ist. Das zuständige Hauptzollamt entscheidet über den Antrag.
Tipp 5: Abmeldung bei Nichtnutzung
Wer sein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum nicht nutzt – etwa wegen eines langen Auslandsaufenthalts oder einer Reparatur – sollte es vorübergehend abmelden. Für die Zeit der Abmeldung fällt keine Kfz-Steuer an. Die Abmeldung ist kostenlos und bei der Zulassungsstelle möglich.
Wichtig: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen fahren und benötigt keinen Versicherungsschutz – allerdings sollten Sie trotzdem eine Ruheversicherung in Erwägung ziehen, um das Fahrzeug gegen Diebstahl und Feuer abzusichern.
Fazit: Kleine Maßnahmen, spürbare Ersparnis
Die Kfz-Steuer lässt sich nicht gänzlich vermeiden – aber durchaus reduzieren. Saisonkennzeichen, der Wechsel zu einem emissionsärmeren Fahrzeug oder die Nutzung gesetzlicher Befreiungen können die jährliche Belastung merklich senken. Wer ein Elektroauto fährt, profitiert bis 2030 sogar von kompletter Steuerfreiheit. Prüfen Sie, welche Optionen zu Ihrer Situation passen – schon kleine Anpassungen können sich langfristig lohnen.
