Wer seine Steuererklärung 2025 frühzeitig vorbereitet, hat deutlich weniger Stress und kann von attraktiven Steuervorteilen profitieren.
Welche Belege brauchen Sie?
- Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
- Belege für Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen)
- Spendenquittungen
- Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Krankheitskosten und außergewöhnliche Belastungen
Werbungskosten – mehr als nur Fahrtkosten
Viele Steuerzahler vergessen zahlreiche Werbungskosten: Arbeitsmittel wie Bürostühle, Monitore, Fachliteratur, berufliche Fortbildungen und Gewerkschaftsbeiträge.
Homeoffice-Pauschale für 2025
Für 2025 können Sie sechs Euro pro Homeoffice-Tag geltend machen, maximal 210 Tage im Jahr (also 1.260 Euro).
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
20 Prozent der Lohnkosten sind absetzbar – bis zu 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Wichtig: Nur Überweisungen werden anerkannt, keine Barzahlungen.
Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge
Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente sowie zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich begünstigt. Prüfen Sie, ob Sie alle möglichen Beiträge ausgeschöpft haben.
ELSTER und Steuerprogramme nutzen
Das kostenlose Online-Portal ELSTER ermöglicht die elektronische Abgabe. Kommerzielle Programme wie WISO Steuer oder Taxfix führen Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung.
Fristen beachten
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet grundsätzlich am 31. Juli 2026.
Mehr Informationen rund um Finanzen und Steuern finden Sie in unserem Ratgeber.
Tipp: Beginnen Sie jetzt mit dem Sammeln der Belege – dann ist die eigentliche Erklärung im Frühjahr in wenigen Stunden erledigt.
