Vor welchen Risiken und Ereignissen schützt eine Teilkaskoversicherung?

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Während eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter ist, ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Versicherung. Viele Fahrzeughalter entscheiden sich für den Abschluss einer solchen, da es eine Reihe von Risiken gibt, gegen die sich der Halter mittels dieser Versicherung schützen kann.

Welche Risiken in Form von Naturereignissen sind abgesichert?

  • Eine große Gruppe von Risiken, gegen die sich Fahrzeughalter im Zuge der Teilkaskoversicherung schützen können, sind Naturereignisse. Ein solches Naturereignis ist beispielsweise Hagel. Sollte das Fahrzeug nämlich durch Hagel beschädigt werden, wird die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden regulieren.
  • Im Zuge der freiwilligen Autoversicherung sind ebenfalls Schäden versichert, die durch Sturm, Blitzeinschlag oder Überschwemmung verursacht worden sind. Wichtig für die Schadensregulierung ist lediglich, dass eine unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug vorhanden gewesen ist.
  • Ebenfalls versichert sind Schäden, die auf eine Explosion oder einen Brand zurückzuführen sind. Selbstverständlich gilt das ausschließlich für Schäden, die nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sind.

Sind durch Personen verursachte Schäden versichert?

  • Über die Teilkaskoversicherung sind ferner auch bestimmte Schäden versichert, die durch andere Person verursacht worden sind. Dies betrifft unter anderem den Diebstahl des Fahrzeuges. Wird das Auto entwendet, so reguliert die Versicherung den Schaden, indem sie dem Versicherten den Zeitwert ersetzt.
  • Ebenfalls versichert sind Schäden, die auf einen Raub zurückzuführen sind. Dies betrifft in erster Linie Wertgegenstände, die sich im Fahrzeug befunden haben.
  • Nicht versichert sind allerdings Schäden, die durch mutwillige Zerstörung bzw. Vandalismus entstanden sind. In diesem Fall bietet ausschließlich die Vollkaskoversicherung einen ausreichenden Schutz.

Welche Schadensursachen sind noch versichert?

  • Eine weitere Schadensursache, die ebenfalls im Teilkasko-Schutz enthalten ist, ist der Glasbruch. Wird beispielsweise die Windschutzscheibe durch Steinschlag beschädigt oder zerstört, übernimmt die Versicherung die anfallenden Reparaturkosten.
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind ebenfalls versichert, was auch für einen Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen gilt. Nicht versichert sind hingegen mögliche Folgeschäden am Fahrzeug, die auf den Marderbiss zurückzuführen sind.
  • Der Zusammenstoß mit Haarwild ist über die Teilkaskoversicherung auch versichert. Manche Versicherer regulieren darüber hinaus Schäden, die durch einen Zusammenprall mit Weidetieren, also Pferden, Rindern und Schafen, entstanden sind.

Was kostet der Teilkasko-Schutz und worauf ist zu achten?

  • Die Höhe des Beitrages richtet sich unter anderem nach der Typ- und der Regionalklasse. So ist ein VW Golf VI beispielsweise schon ab sechs Euro im Monat (ohne Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung) versicherbar.
  • Bei der Wahl der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass neben Regional- und Typklasse noch weitere Faktoren einen Einfluss auf den Beitrag haben, wie zum Beispiel Anzahl der Fahrer, nächtlicher Abstellort und jährliche Fahrleistung.
  • Nicht versichert sind im Zuge der Teilkaskoversicherung vom Versicherten selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, Schäden durch Vandalismus sowie Schäden, die durch Unfallflüchtige oder nicht deliktfähige Kinder verursacht wurden.

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