Unfall, und jetzt? – Folgende Kosten können Sie sich sparen

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KFZ Gutachten – was sie bringen und warum sie bares Geld sparen können

Nach einem Autounfall bei dem hoffentlich nur Blechschaden verursacht wurde, ist oft die Aufregung groß. Gerade dann, wenn dieser gar nicht selbst verschuldet wurde. Das Auto, sofern es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, muss wieder repariert werden.
Hier muss festgestellt werden, was genau an dem PKW kaputt ist und wie teuer die Reparatur wird. Jetzt kommt der KFZ-Gutachter ins Spiel. Denn nur mit einem KFZ-Gutachten, dass zudem glaubwürdig sein sollte, kann der Schaden bei der gegnerischen Versicherung eingefordert werden, beziehungsweise bei der eigenen Kaskoversicherung geltend gemacht werden.

Doch ein KFZ-Gutachter, beziehungsweise ein von ihm erstelltes Gutachten, hilft nicht nur bei einem Unfall. Auch dann, wenn man ein Auto gebraucht verkaufen will, kann man ein sogenanntes Wertgutachten erstellen lassen. Hier wird angegeben, wie viel Euro der Gebrauchte tatsächlich noch wert ist.

KFZ-Gutachten nach einem Unfall mit dem PKW

KFZ-Gutachter müssen eigentlich immer unparteiisch sein. Bietet die gegnerische Versicherung an, einen KFZ-Gutachter nach einem Schadensfall zu schicken, um die Höhe nötigen Reparaturen zu bewerten und den Restwert des Fahrzeugs zu bestimmen, kann das von Ihnen zwar akzeptiert werden. Aber bedenken Sie hierbei bitte: In den seltensten Fällen ist derjenige ein Freund, der für Sie tätig wird.
Sie haben das Recht auf ein unabhängiges Schadensgutachten, welches in der Regel meist höher ausfällt, als jenes, das vom Gutachter der Versicherung ausgestellt wird. Handelt es sich um einen Haftpflichtschadenfall, können Sie einen eigenen Gutachter bestellen. Bei einem Kaskoschadensfall sollten Sie überprüfen, ob Sie den Sachverständigen selbst auswählen dürfen.
Sind Sie sich unsicher und/oder trauen Sie der gegnerischen Versicherung nicht, dürfen Sie auch Rat bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen. Ist die Schuldfrage zu 100 Prozent klar, muss die Versicherung des Unfallverursachers dessen Honorar sogar komplett übernehmen.

Wer übernimmt die Kosten bei einem KFZ Gutachten nach einem Unfall?

Prinzipiell ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Doch auch hier gibt es, wie fast überall, die berühmten Ausnahmen.
Liegt der Schaden unter der sogenannten Bagatellgrenze (liegt derzeit bei 750,00 €uro), wird die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen als unverhältnismäßig ablehnen. Zudem dürfen bei der Behebung des Schadens keine unnötigen Kosten verursacht werden. (§254 Abs. 2 BGB Mitverschulden).

Grundsätzlich gilt: Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen oder die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung.

Möchten Sie ein Gutachten erstellen, um den Wert Ihres Autos festzulegen, weil Sie es eventuell verkaufen möchten, müssen Sie die Kosten natürlich selbst tragen. Das gleiche gilt für ein sogenanntes Beweissicherungsgutachten. Dieses können Sie erstellen lassen, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen ein Unfallauto als unfallfrei verkauft wurde.

Auf was achtet der Gutachter, beziehungsweise auf welche Aspekte geht er ein?

Um ein korrektes Gutachten erstellen zu können, wird ein Sachverständiger auf folgende Faktoren achten.

• Die technischen Daten des Fahrzeugs
Hiermit sind unter anderem Hersteller, Modell, Kilometerstand und Baujahr gemeint
• Der Restwert des Fahrzeugs
Wie viel Geld ist Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch wert?
• Der Wiederbeschaffungswert
Wie viel würde ein gleichwertiges Fahrzeug kosten?
• Wie hoch ist die Wertminderung des Fahrzeugs?
Handelt es sich um einen Unfallwagen, können zum Beispiel bei einer Leasingrücknahme höhere Kosten entstehen. Zudem sinkt der Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs.
• Die Reparaturkosten
Was kosten die Ersatzteile? Wie hoch ist der Stundelohn, der von der Werkstatt berechnet wird
• Die Reparaturzeit
• Ausfallzeit aufgrund des Unfalls
• Und natürlich stellt der Sachverständige auch die Schäden fest, die schon vor dem Unfall vorhanden waren.

Bedeutet ein KFZ-Gutachten immer das letzte Wort?

Natürlich kann ein KFZ-Gutachten immer von der Gegenpartei angefochten werden. Das passiert gar nicht mal so selten. Oft fühlt sich gegnerische Partei ungerecht behandelt und denkt, dass der Sachverständige parteiisch war. Vielleicht scheint auch der berechnete Schaden unverhältnismäßig hoch.
Das Gutachten kann zum Beispiel auch angefochten werden, wenn darauf vermerkt wurde, dass einige Schäden von früheren Unfällen stammen. Dann ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu berechtigt, einen eigenen Gutachter zu schicken.
Erfolgt dann immer noch keine Einigung, besteht die letzte Möglichkeit darin, den Fall vor ein Gericht zu bringen.

Was ist der Unterschied zwischen Haftplicht- und Kaskoschaden?

Von einem Haftpflichtschaden spricht man dann, wenn nicht Sie an dem Verkehrsunfall schuld sind, sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer. Dann muss auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers voll für die Schäden aufkommen, die zum Beispiel durch einen Auffahrunfall an Ihrem Kfz entstanden sind.

Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl bestellen. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn die Reparaturkosten den (Rest-) Wert Ihres Fahrzeugs weit übersteigen (auch „wirtschaftlicher Totalschaden“ genannt).

Bei einem Kaskoschaden sind Sie der Unfallverursacher. Natürlich können Sie auch hier einen Gutachter bestellen, um den eventuellen Restwert Ihres Fahrzeugs schätzen zu lassen. Nur sollten Sie vorher mit Ihrer Versicherung klären, ob Sie a) den Selbstverständigen selbst bestimmen können und b), ob die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Manchmal schreibt der Sachbearbeiter einer KFZ Versicherung bei einem Fahrzeugschaden, ein Kostenvoranschlag würde völlig ausreichen. Doch die Unterschiede zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag sind groß.

Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich sozusagen um ein verbindliches Angebot der Kfz-Werkstatt bei der Sie Ihr Auto nach dem Unfall reparieren lassen möchten.
Aufgeführt sind hier die Kosten der benötigten Ersatzteile und die Arbeitsstunden, die für die auszuführenden Arbeiten benötigt werden. Zudem kann es sein, dass der Kostenvoranschlag wesentlich niedriger ausfällt, als die tatsächliche Reparatur. Nun wird die Versicherung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich aber auf dem Betrag bestehen, der auf dem Kostenvoranschlag steht.

Was außerdem völlig fehlt, ist zum Beispiel die Wertminderung, der Restwert des beschädigten Pkw, und so weiter. Wie schon erwähnt, haben Sie bei einem Haftpflichtfall das Anrecht auf einen Sachverständigen. Bestehen Sie auf Ihrem Recht! Nehmen Sie sich notfalls einen Anwalt.

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Ein Kommentar

  1. Wichtig, falls ein Unfall mit einem Mietwagen passiert und ein Versicherungsmodell mit Selbstbeteiligung gewählt wurde, wird diese dann vom Autovermieter einbehalten. Meistens ist die Selbstbeteiligung so hoch wie die hinterlegte Kaution. Das sollte man im Hinterkopf behalten und bei Möglichket auf Vollkasko setzen ohne Selbstbehalt. Außerdem sollte immer die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen werden um spätere Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung/Vermieter zu umgehen.

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