Betrug bei Schlüsseldiensten: Wie schützt man sich vor Abzocke?

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Da vergisst man einmal den Schlüssel, die Tür fällt ins Schloss und siehe da: ausgesperrt. Da kann nur noch ein Schlüsseldienst helfen, doch Verbraucherschützer warnen hier ausdrücklich vor Betrugsfallen: Allein im Jahr 2018 waren 90% der Rechnungen überteuert, Gerichten liegen viele Fälle vor, in denen Schlüsseldienstanbieter unnötige Sachschäden verursachten. Wir geben Tipps, um sich vor ihren Maschen zu schützen.

Maximale Kosten

Leiden tun natürlich die Auftragnehmer. Liest man in Verbraucherschutz-Foren nach, können schnell Personen gefunden werden, denen für eine Türöffnung bis zu 400 Euro in Rechnung gestellt wurde. Ohne gewisse Kenntnis über die korrekte Preiszusammensetzung einer Türöffnung bezahlen die Kunden dann einfach schnell die Rechnung und hoffen darauf, sich nicht allzu bald wieder auszuschließen. Doch hier lohnt es sich, einmal spezifische Informationen einzuholen – und zwar am besten vorher. Denn laut Verbraucherschutz sind Wucherpreise keineswegs immer rechtens. Genau wie alle anderen Handwerksbetriebe müssen sich Schlüsseldienste an gewisse preisliche Rahmen halten. Hier sollte man sich als städtische Kunde einen Maximalpreis von 70 Euro vor Augen halten. In ländlichen Gebieten kann man sogar maximal 60 Euro als Normalpreis für eine Türöffnung betrachten. Die Verbraucherschutzzentrale rät außerdem: Sollte die zu zahlende Rechnung einen dreistelligen Betrag enthalten, sollte diese erst einmal nicht beglichen werden.

(via www.betrugstest.com)

Im Voraus sichergehen

Natürlich klingt der Prozentsatz der überteuerten Rechnungen erschreckend, doch neben zahlreichen Betrügern existieren auch noch seriöse Dienstleister in Deutschland. Es lohnt sich daher, im Vorfeld sorgsam zwischen Auftraggebern abzuwägen, um den richtigen zu finden. Wichtig ist zunächst eine geeignete Informationsquelle, die Auskunft über nächstgelegene, renommierte Schlüsseldienste geben kann. In diesem Fall kann beispielsweise die Handwerkskammer über die IHK-Hotline erreicht werden. Auch die nächste Polizeidienststelle kann kontaktiert werden (hier möglichst nicht über die Notrufnummer). Von Schlüsseldienst-Hotlines aus dem Netz, von Werbeplakaten oder Briefkästen Flyern ist grundsätzlich abzuraten. Auch wenn die Telefonnummern unterschiedlicher Branchenbucheinträge aus dem örtlichen Telefonbuch zu Hauf zu ein und demselben Anbieter führen, sollte dieser besser nicht beauftragt werden. Viele Schlüsseldienstanbieter, denen derzeit Betrugsvergehen angehaftet wird, benutzten verschiedene Service-Nummern, um in verschiedenen Umkreisen eine größere Aufmerksamkeit und Auftragslage zu erzielen. Bei telefonischem Kontakt mit dem Schlüsseldienst sollte auch unbedingt eine preisliche Zusage getroffen werden. Nur wenn der Anbieter einen Preis zwischen 60 bis 70 Euro nennt, sollte auf das Angebot eingegangen werden. Bei höheren Angaben sollte davon abgesehen werden, auch dann, wenn der Dienstleister noch keinen festen Preis vorschlagen möchte. Vor Ort sollte die telefonisch besprochene Summe auf jeden Fall seitens des Auftraggebers noch einmal versichert werden. Hier darf man direkt nachfragen. Es bietet sich zudem an, die Aussage von einer vertrauensvollen Person bezeugen zu lassen.

Im Nachhinein überprüfen

Der tatsächliche Preis bemisst sich nach mehreren Kriterien. Deshalb ist es wichtig, die Rechnung zu prüfen. Die meisten Anbieter berechnen die Anfahrtskosten. Die Kilometerzahl sollte natürlich mit der tatsächlich gefahrenen Strecke übereinstimmen. Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent (und nicht mehr) sollte auch im Endpreis enthalten sein. Der Rest bezieht sich nun auf den erbrachten Service des Mitarbeiters. Die Türöffnung selbst sollte maximal 50 Prozent des Gesamtpreises ausmachen. Maximal 25 Prozent sollten für Zuschläge berechnet worden sein. Im Idealfall kann dieses Wissen schon einer Menge nachträglichen Problemen mit dem Dienstleister vorbeugen. Sollte es dennoch passieren, dass der Mitarbeiter mehr als nötig abrechnen möchte oder Teile der Tür wie das Schloss bei der Öffnung zerstört haben sollte, obwohl dies hätte vermieden werden können, empfiehlt es sich, sich nicht auf einen Streit einzulassen bzw. die Rechnung zu bezahlen. Im Zweifelsfall sollte dann die Polizei den Fall in Augenschein nehmen. Hier darf auch der Notruf gewählt werden.

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