Die Künstlersozialkasse (KSK): Wer darf rein? Kosten? Anmeldung? usw.

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Da Künstler häufig weniger verdienen, Kunst jedoch ein wichtiges Kulturgut ist, gibt es die sogenannte „Künstlersozialkasse“ (KSK). Hierbei handelt es sich um eine besondere Sozialversicherung für Künstler und Publizisten. Damit soll dieser Berufsgruppe der gleiche Versicherungsschutz ermöglicht werden wie angestellten Arbeitnehmern.

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK) und wie finanziert diese Versicherung sich?

  • Die Künstlersozialkasse arbeitet als eigenständiger Teil der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven. Sie kümmert sich vor allem um die Prüfung der Versicherungspflicht und die Finanzierung. Die Leistungen der Künstlersozialversicherung werden dagegen über die Rentenversicherung und die Krankenkassen erbracht.
  • Die Finanzierung erfolgt über Beiträge der Versicherten, die Künstlersozialabgabe – eine besondere Abgabe von Unternehmen, die künstlerische Leistungen nutzen – und Bundeszuschüsse.

Wer kann sich bzw. kann ich mich bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen?

  • Die Künstlersozialversicherung richtet sich an hauptberuflich tätige Künstler und Publizisten. Unter den Künstler-Begriff fallen zum Beispiel Schauspieler, Bildhauer, Maler und Musiker. Publizisten sind vor allem Schriftsteller und Journalisten.
  • Wesentliche Voraussetzung für die Versicherung ist die selbständige Tätigkeit. Angestellten Künstlern und Publizisten steht die Künstlersozialversicherung nicht offen. Das gilt mit wenigen Ausnahmen auch für selbständige Künstler und Publizisten, die selbst Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Immer, wenn der Künstler oder Publizist auch noch mit einer anderen Beschäftigung Einkünfte erzielt, stellt sich die Frage, in welchem Bereich er eigentlich hauptberuflich tätig ist. Von der Beantwortung hängt ab, ob ein Beitritt zur Künstlersozialversicherung möglich ist oder nicht. Bei nebenberuflicher Tätigkeit ist die Versicherung nur in Ausnahmefällen möglich.

Keine Versicherung bei Geringfügigkeit! Wie viel muss man mindestens verdienen um sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anzumelden?

  • Wer nur geringe Einkünfte als Künstler oder Publizist erzielt, wird nicht versichert. Die Einkunftsgrenzen liegen derzeit bei 3.900 Euro jährlich bzw. 325 Euro monatlich.
  • Eine Ausnahmeregelung gilt für Berufsanfänger. Sie dürfen der Künstlersozialversicherung in den ersten drei Jahren ihrer Selbständigkeit auch dann beitreten, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze bleiben.
  • Auch wenn das erzielte Einkommen nur vorübergehend unter die Einkommensgrenze sinkt, kann die Versicherung weiter bestehen.

Wie bzw. wo melde ich mich für die Künstlersozialversicherung an?

  • Die Künstlersozialversicherung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Solange dies nicht geschieht, ruht die Versicherung gewissermaßen. Rückwirkend kann sie nicht in Anspruch genommen werden.
  • Die Versicherung wird direkt bei der Künstlersozialkasse beantragt. Dazu ist ein Fragebogen (Welchen man auf der Internetseite der KSK bekommt) auszufüllen und mit entsprechenden Tätigkeitsnachweis kann man den Antrag dann bei der Künstlersozialkasse einreichen.
  • Die Künstlersozialkasse prüft diese Angaben und erteilt bei positivem Ergebnis einen Feststellungsbescheid. Damit wird die Versicherungspflicht festgestellt. Die Künstlersozialkasse kümmert sich dann auch um die Anmeldung beim Rentenversicherungsträger und bei der ausgewählten gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse.
  • Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl von Anträgen in den letzten Jahren werden Anträge von der Künstlersozialkasse momentan besonders sorgfältig geprüft. Ob ein Antrag angenommen wird oder nicht liegt allein im Ermessen der Künstlersozialkasse!

Wie viel kostet die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) monatlich? Bzw. wie hoch sind die monatlich zu zahlenden Beiträge?

  • Die Versicherungsbeiträge orientieren sich an den voraussichtlichen Einkünften aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit. Die Beiträge werden von der Künstlersozialkasse monatlich eingezogen.
  • Das Einkommen wird dabei als Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermittelt. Zu den Einnahmen gehören z.B. Honorare, Tantiemen, Gagen und Verkaufserlöse. Ausgaben umfassen Aufwendungen für Betriebsmittel (Computer, Büroausstattung, Instrumente), genutzte Räume (Miete, Nebenkosten), Fahrtkosten u.a..
  • Der Versicherungsnehmer muss jedes Jahr eine Einschätzung seiner voraussichtlichen Einkünfte abgeben. Als Grundlage dient das letzte Jahreseinkommen unter Berücksichtigung der aktuellen Auftragslage.
  • Die Beitragssätze sind gesetzlich festgelegt und werden in der Regel jährlich angepasst. Dabei gibt es Mindestbeiträge für geringverdienende Berufsanfänger und Höchstbeiträge für Höherverdienende, die Einkünfte jenseits der Bemessungsgrenzen erzielen.

Ein grobes Rechenbeispiel über die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge

  • 18,9% = Rentenversicherung
    15,5% = Krankenversicherung
    02,0% = Pflegeversicherung
    36,4% = Zu zahlende Beiträge (18,9% + 15,5% + 2,0% = 36,4%)
  • 50,0% = Übernimmt die KSK hiervon (den regulären Arbeitgeberanteil).
    18,2% = Gesamtbelastung auf das Jahreseinkommen (36,4% / 2 = 18,2%).
  • 10.000 Euro = theoretisches Jahreseinkommen
    152 Euro = Monatliche Beiträge (10.000 * 0,182 / 12 Monate = 152 Euro).

Mögliche Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung?

  • Berufsanfänger und Höherverdienende können sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen sich in diesem Fall privat krankenversichern.
  • Die Künstlersozialkasse leistet auf Antrag Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an dem Einkommen und den Versicherungsbeiträgen.
  • Berufsanfänger können nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Ein späterer Wiedereintritt ist nicht möglich. Das gleiche gilt für Höherverdienende, die einmal die Befreiung beantragt haben.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine Befreiung möglich.

Leistungen der Künstlersozialversicherung: Ist die KSK genau so gut wie andere reguläre Versicherungen?

  • Die Leistungen im Rahmen der Künstlersozialversicherung entsprechen dem Leistungskatalog in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Wichtig für Künstler und Publizisten ist, dass dies auch für das gesetzliche Krankengeld gilt. Es wird ab der 7. Woche bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Das Krankengeld ist ein wichtiges Mittel zur Existenzsicherung bei längerer Krankheit.
  • In den ersten 6 Wochen einer Krankheit kann eine Einkommens-Absicherung durch spezielle Wahltarife direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

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