Hundesteuer: Wie viel? Wo anmelden? Wann Abmelden bzw. ummelden? usw.

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Wie funktioniert die Hundesteuer, wo muss ich meinen Hund anmelden, abmelden und in welchen Fällen? Wer in Deutschland einen Hund hält, verpflichtet sich Steuern für diesen zu zahlen. Die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der somit keine Leistungen, wie zum Beispiel das Reinigen von Hundekot auf der Straße, gegenüberstehen.

Wie teuer bzw. wie viel kostet die Hundesteuer?

  • Die Kosten der Hundesteuer variieren von Stadt zu Stadt. In der Regel liegt der Betrag zwischen 10 € und 120 € im Jahr.
  • In manchen Städten steigen die Kosten, wenn man mehrere Hunde besitzt, in anderen ist dies unerheblich.
  • Zudem gibt es eine Erhöhung bei so genannten „Listenhunden“, die als besonders aggressiv eingestuft werden.

Höhere Hundesteuer für als gefährlich geltende Rassen

  • Hunderassen, die vom Wesen her als besonders aggressiv und angriffslustig angesehen werden, können vom Landesgesetzgeber in eine entsprechende Liste aufgenommen werden.
  • Die Halter solcher „Listenhunde“ sind verpflichtet eine höhere Steuer für die Tiere zu zahlen.

Wer muss die Hundesteuer bezahlen?

  • In der Regel gilt, dass jede Person, die einen Hund zu privaten Zwecken hält, verpflichtet ist die Hundesteuer für diesen zu zahlen.
  • Zu gewerblichen Zwecken gehaltene Hunde entziehen sich der Hundesteuer. Dazu gehören beispielsweise die Hundezucht und der Hundehandel.
  • Steuerbefreiung oder zumindest Steuerermäßigungen erlassen viele Kommunen für Blinden-, Hüte- und Wachhunde, sowie für Tiere mit einer bestandenen Begleithundeprüfung. Auch Hunde in oder aus Tierheimen und private Hundezüchter profitieren oft davon.

Wie bzw. wo muss ich meinen Hund Anmelden?

  • Die Anmeldung muss spätestens einen Monat nach der Anschaffung des Hundes erfolgen.
  • Hierzu muss das zuständige Finanzamt aufgesucht werden, wo ein entsprechendes Formular auszufüllen ist, in dem Angaben zu Hund und Halter gemacht werden müssen. Dabei wird zum Beispiel auf die Rasse und die Herkunft des Tieres eingegangen.
  • Nach Einreichung des Formulars wird dem Halter eine Steuermarke überreicht. Diese ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen, sodass die Anmeldung bei einer Kontrolle ersichtlich ist.
  • Meldet man seinen Hund nicht an, drohen Geldstrafen, die durch das zuständige Ordnungsamt verhängt werden.

Muss ich meinen Hund auch wieder abmelden von der Hundesteuer?

  • Ein Hund muss beispielsweise bei einem Umzug abgemeldet und in der neuen Kommune wieder angemeldet werden. Hierzu wird ein meist formloses Schreiben eingereicht, in dem man die Abmeldung seines Hundes und den entsprechenden Grund angibt.
  • Auch bei einem Besitzerwechsel, muss der Hund von der Hundesteuer befreit werden. Dem Schreiben zur Abmeldung ist in diesem Fall noch die Adresse des neuen Besitzers beizufügen. Dieser muss das Tier anschließend neu anmelden.
  • Im Todesfall ist ebenfalls eine Abmeldung erforderlich. Hierbei muss ein Schreiben eingereicht werden, das den Tod des Tieres bestätigt.

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