Jedes Jahr reisen zahlreiche Deutsche ins Ausland. Nur die wenigsten erkundigen sich vorher, ob sie im Notfall ausreichend Versicherungsschutz haben. Dabei kann im Ernstfall ein Aufenthalt in einem fremden Krankenhaus sehr recht teuer werden. Zum Versicherungsschutz gibt es hier allerdings unterschiedliche Regelungen:
Wie bin ich im Ausland bzw. Urlaub krankenversichert?
- Grundsätzlich gilt die Krankenversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, auch nur für Deutschland. Durch verschiedene Abkommen gibt es jedoch auch Länder, in denen die gesetzliche deutsche Krankenversicherung völlig ausreicht.
Europäische Union: Wo und wie ist die deutsche Krankenversicherung hier gültig?
- Wer in die Länder der europäischen Union reist, der muss sich um das Thema Krankenversicherung keine großen Sorgen machen. Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Spanien, Griechenland, England und Schweden, um nur einige beliebte Urlaubsziele zu nennen, behandeln Patienten nur allein auf Grundlage der staatlichen Krankenkasse. Weiter Maßnahmen zur Absicherung müssen nicht getroffen werden.
Die Ausnahmen: Wo gilt meine deutsche Krankenversicherung NICHT in Europa?
- Es muss noch erwähnt werden, dass die Europäischen Krankenversicherungskarte in folgenden Regionen Europas NICHT gilt:Andorra, britische Kanalinseln Färöer- Inseln, Isle of Man, Monaco, San Marino, Svalbard und im Vatikanstaat.
Europäischer Wirtschaftsraum: Wie sieht es hier aus?
- Für Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes, wie es zum BeispielIsland, Norwegen und auch Lichtenstein sind gilt diese Regelung ebenfalls. Auch in der Schweiz werden Patienten auf die Krankenkassenkarte behandelt und man braucht somit keine weiteren Maßnahmen zur Absicherung treffen.
Gültigkeit der Krankenversicherung außerhalb der EU und dessen Wirtschaftsraum? (Türkei, Tunesien usw.)
- Mit einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes wurde ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen, in der auch eine Krankenversicherung enthalten ist.
- In diesen Fällen werden allerdings nur bestimmte Leistungen von der deutschen Kasse übernommen. Welche das genau sind, muss im Einzelfall geklärt werden.
- In der Türkei werden z.B. nur Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern übernommen. Einen Aufenthalt in einem privaten Krankenhaus muss der Urlauber hier aus der eigenen Tasche bezahlen.
- In der Regel betrifft dies nur die Notfallversorgung. Zu den Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen gehören zum Beispiel Israel,Kroatien, die Türkei und Tunesien.
Der EHIC: Nicht jede Krankenversicherungskarte wird im Ausland auch angenommen!
- Damit es keine Schwierigkeiten gibt, sollte auf der Rückseite der Karte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgewiesen sein.
- Ist diese nicht ausgewiesen, muss auf jeden Fall Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden.
- Es gibt dann die Möglichkeit, sich von der Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung erstellen zu lassen, die dann mitgeführt werden sollte.
Bei ferneren Reisezielen unbedingt selbst die Krankenkasse direkt zum Versicherungsschutz fragen!
- Damit sich Urlauber keine Sorgen machen sollten, empfiehlt es sich, vor dem Urlaub kurz mit der Krankenkasse zu sprechen. Diese kann dann genau darüber Auskunft geben, welche Leistungen im jeweiligen Urlaubsland übernommen werden und welche privat gezahlt werden müssen.
- Darüber hinaus informiert die Krankenkasse auch darüber, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen übernommen werden und worauf im Ernstfall geachtet werden muss.
Tipp: Auslandskrankenversicherung um auf Nummer sicher zu gehen!
- Das gilt besonders bei Reisen ins fernere Ausland. In vielen Fällen ist die Krankenversicherung hier von der gesetzlichen Seite gar nicht geregelt, so dass eine private Krankenversicherung benötigt wird.
- Auch wenn die Leistungen der eigenen Krankenkasse im Ausland nicht reichen oder nur ungenügend, gibt es die Möglichkeit, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
- Auslandskrankenversicherung werden von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften angeboten und sind zum Teil recht günstig. Des Weiteren gelten sie in der Regel für ein Jahr.
Was tun, wenn eine Behandlung im Ausland schon bar bezahlt wurde?
- Vor allem in Ländern der Europäischen Union gibt es auch die Möglichkeit, die Behandlung vor Ort zu bezahlen und sich das Geld später von der deutschen Krankenkasse wiederzuholen. In diesem Fall müssen die Rechnungsbelege bei der jeweiligen Krankenkasse in Deutschland vorgelegt werden.
- Es muss jedoch beachtet werden, dass die deutsche Krankenkasse nur die Summe übernimmt, die auch in Deutschland für die gleiche Behandlung gezahlt werden würde. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Patient privat tragen. Zudem werden Verwaltungsgebühren fällig, die ebenfalls von den Zahlungen abgezogen werden.
- Sollte es zu dem Fall kommen, dass bestimmte Behandlungen nur außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums möglich sind, kann die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Behandlung allgemeinen Standards entspricht.
- Auch hier ist es jedoch ratsam, vor der Behandlung mit der deutschen Krankenkasse zu sprechen. Findet kein Gespräch statt beziehungsweise gibt es keine Zusage zur Übernahme der Kosten, besteht immer die Gefahr, dass der Antrag bei der Kasse abgelehnt wird und der Patient die Rechnungen allein bezahlen muss.
Nutzungsrechte, Bilder: Flickr.com, BY © Fotos GOVBA; Flickr.com, BY-SA © 401(K) 2013; Flickr.com, BY-SA © Tilo 2006; Flickr.com, BY-SA © Flyinace2000; Flickr.com, BY © Foxtongue; Flickr.com, BY © Liquen; Flickr.com, BY © Mjtmail (Tiggy); Flickr.com, BY © Public Domain Photos; Flickr.com, BY © Bradley j; Flickr.com, BY © Images_of_Money;