Wichtige Versicherungen für Freiberufler und Selbständige im Überblick

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Ist man in Deutschland nicht länger in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, sondern als freiberuflich Selbstständiger tätig, so müssen Arbeitnehmer sich selbst um Punkte wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kümmern. Neben diesen Pflichtversicherungen gibt es noch einige Zusatzversicherungen, die für Selbstständige interessant sein können.

Die gesetzlichen Pflichtversicherungen für Freiberufler und Selbstständige – Worauf achten?

  • In Deutschland gibt es einige gesetzliche Pflichtversicherungen, die auch selbstständige Arbeitnehmer bezahlen müssen. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und, für immer mehr Berufsstände, auch die gesetzliche Rentenversicherung. Diese drei Versicherungen sind die Basis aller Versicherungen und wer die Beiträge nicht entrichtet, macht sich in Deutschland strafbar. Auch wer für einige Monate „vergisst“, die Beiträge zu bezahlen, zahlt diese – gegebenenfalls mit Strafe – nach.
  • Das Problem liegt für viele Selbstständige in der Beitragshöhe dieser Pflichtversicherungen und das hat vornehmlich zwei Gründe. Zum einen fehlen Selbstständigen die Arbeitgeberbeiträge. Während Angestellte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerverhältnis nur die Hälfte der Beiträge bezahlen, da ihr Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt, zahlen Selbstständige die volle Beitragshöhe.
  • Der zweite Grund: Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Einnahmen erst einmal sekundär, stattdessen wird gestaffelt. Zahlt ein Angestellter also einen Beitragssatz von 15,5 Prozent gemessen am Einkommen, steigen Selbstständige mit rund 350,- Euro im Monat ein, gleichgültig ihrer tatsächlichen Verdienste (also auch wenn unter 1.000 Euro verdient werden). Für Selbstständige fallen die Beiträge daher oft unverhältnismäßig hoch aus, besonders beim Berufseinstieg.
  • Eine private Krankenversicherung wird für Selbstständige oft günstiger. Aber die privaten Kassen müssen nicht jeden Bewerber nehmen, können ihre Beiträge beliebig erhöhen und für einen Satz unter dem der gesetzlichen Kassen, bekommt man auch keinen besseren Service. Tatsächlich kann eine private Kasse oft teuer werden, wenn Zusatzleistungen außerhalb des Versicherungspaketes in Anspruch genommen werden – wie dies oft etwa bei Psychotherapeuten der Fall ist.
  • Die gesetzlichen Kassen unterscheiden sich beim Service nicht, einzig bei den Leistungen. Außerdem bieten sie zusätzliche Vorteile wie eine Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern. Ob man Zusatzpakete wie Krankengeld bezahlt, sollte genau geprüft werden. Kaum ein Freiberufler kann es sich leisten, krankheitsbedingt so lange aus seinem Beruf auszuscheiden, dass das Krankengeld greifen würde.
  • Eine Rentenversicherung ist noch nicht für alle Selbstständigen Pflicht, aber einige Berufsgruppen müssen die Rentenversicherung bezahlen. Hierzu gehören freiberufliche Lehrer und Erzieher, Pfleger, Hebammen, Seelotsen, Küstenfischer, Hausgewerbetreibende, arbeitnehmerähnliche Selbstständige und Handwerker in der Handwerksrolle. Eine besondere Ausnahme stellen Künstler und Publizisten dar.
  • Ergänzende Rentenmodelle wie die Riesterrente oder andere private Zusatzrenten sind für Selbstständige in diesem Zusammenhangbesonders interessant. Besonders die Riesterrente ist eine sinnvolle Investition, da diese Hartz IV-sicher ist – müssen Selbstständige sich daher für kurze Zeit arbeitslos melden, dürfen die Ersparnisse der Riesterrente nicht berührt werden. Andere private Rücklagen für die Rente können als Vermögenswerte heran gezogen werden und werden gegebenenfalls aufgelöst. Dafür ist die Rendite der Riesterrente niedriger als die anderer privater Zusatzrenten. Die Wahl der Zusatzrente sollte man also nicht nur von der Rendite abhängig machen, sondern auch von der Möglichkeit einer saisonal oder auftragsbedingten Arbeitslosigkeit.

Sonderregelungen bei der Kranken- und Renten- Versicherung für Künstler und Publizisten (KSK – Künstlersozialkasse)

  • Sind Künstler nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (wie etwa angestellte Schauspieler am Staatstheater), so sind sie rechtlich freiberuflich selbstständig. Da aber gerade Künstler (und auch Publizisten) meist nur über ein sehr unstetes und geringes Einkommen verfügen, gibt es in Deutschland die Künstlersozialkasse, kurz KSK. Die KSK ist dafür da, gemeldete Künstler bei den gesetzlichen Pflichtversicherungen zu entlasten, indem sie die Versicherungsnachteile für Selbstständige negiert.
  • Für Künstler gilt nämlich tatsächlich eine Beitragsbemessung anhand des reellen Einkommens. Außerdem übernimmt die Künstlersozialkasse die Arbeitgeberbeiträge, dafür sind Künstler in der KSK auch rentenversicherungspflichtig – die Beiträge hierfür fallen jedoch verhältnismäßig gering aus. Tatsächlich können Künstler, auch wenn sie zwischen Engagements bei der Agentur für Arbeit ALG II beziehen, die Rentenversicherung über die KSK fortlaufen lassen. Dies ist aufgrund der niedrigen Beiträge durchaus ratsam.
  • Die KSK ist primär für Musiker, Bildende Künstler, Schauspieler und Publizisten, aber auch für Lehrende der genannten Bereiche zuständig.
  • Für die Aufnahme in die KSK müssen Künstler und Publizisten hauptberuflich selbstständig sein und mehr als 3.900 Euro jährlich aus künstlerischer Tätigkeit verdienen (ausgenommen sind die ersten drei Jahre der Selbstständigkeit, in denen es keine Bemessensuntergrenze gibt). Zusätzlich dürfen Künstler bis zu 450,- Euro im Monat aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Mini-Job dazu verdienen. Über die Aufnahme entscheidet die Künstlersozialkasse jedoch selbst, besonders in den letzten Jahren wurden die Aufnahmen freischaffender Künstler deutlich erschwert.

Wichtige Zusatz-Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige?

  • Neben den Pflichtversicherungen bieten einige zusätzliche Versicherungen einen erweiterten Schutz, besonders für freiberufliche Selbstständige. Die wichtigste Zusatzversicherung ist dieBerufsunfähigkeitsversicherung. Diese greift immer dann, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund eines Unfalls, einer Verletzung oder einer schweren Erkrankung nicht mehr ausüben kann. In Deutschland wird etwa, je nach ausgeübtem Beruf, jeder vierte berufsunfähig.
  • Ein deutlich eingeschränkterer Schutz ist die Erwerbsunfähigkeit, diese setzt nämlich voraus, dass überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Viele Versicherungen setzen die Bedingungen hierfür unmäßig hoch an – die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall der deutlich bessere Schutz.
  • Eine berufliche Haftpflichtversicherung gehört ebenfalls zu sinnvollen Zusatzversicherungen, insbesondere dann, wenn Selbstständige die Verantwortung für teure Technik übernehmen oder hohe Schäden durch menschliches Versagen entstehen können. Eine berufliche Haftpflicht wird doppelt wichtig, da sie nicht nur eigene Arbeitsmaterialien schützt, sondern auch vor den Regressansprüchen von Auftraggebern. Je nach Haftpflichtversicherung werden auch Sach- und Personenschäden unterschieden und vor den finanziellen Konsequenzen menschlichen Versagens geschützt. Für Ärzte und Rechtsanwälte ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzliche Pflicht.
  • Die letzte wichtige Zusatzversicherung für Selbstständige ist dieRechtsschutzversicherung. Diese ist bei fast allen Versicherern modular aufgebaut, so dass Versicherte selbstständig aus den gewünschten Punkten wählen können. Eine Rechtsschutzversicherung schützt nicht nur vor Gericht, sondern bietet auch Beratungshilfe und hilft, strittige Punkte zu klären. Für Freiberufler ist dies etwa besonders wichtig, wenn Rechnungen wieder einmal längst überfällig sind oder es Ärger mit der Steuererklärung gibt. Eine berufliche Rechtsschutzversicherung lässt sich außerdem bequem mit einer privaten Rechtsschutzversicherung kombinieren und schützt speziell im Arbeitsrecht, Sozialrecht, aber auch bei Schadensersatzforderungen und Vertragsstreitigkeiten.

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