Passbild: Was ist ein biometrisches Passbild? Worauf muss man achten?

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Seit dem 1. November 2010 werden in Deutschland Personalausweise und Reisepässe nur noch mit biometrischen Passbildern ausgestellt. Ohne den neuen Reisepass kann man zudem in einige Länder, wie etwa die USA, nicht einreisen. Sofern ein Urlaub ansteht, könnte ein neuer Reisepass mit biometrisches Passbild also nötig sein.

Was ist ein biometrisches Passbild? bzw. Warum wurde zu biometrischen Passbildern gewechselt?

  • Die genormte Darstellung des Gesichts auf dem Passbild soll die automatische Gesichtserkennung erleichtern.
  • Unter automatischer Gesichtserkennung versteht man die Erkennung des Gesichts durch mit Kameras ausgestattete Computer.
  • Hierbei wird das von der Kamera aufgenommene Gesicht der Person mit dem gespeicherten Passbild verglichen.

Was ist der Unterschied zu einem normalen Passbild?

  • Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet werden und selbstverständlich gut erkennbar sein!
  • Ein normales Passbild hat zwar dieselbe Größe wie ein biometrisches, die Anforderungen an die Ausrichtung des Gesichts auf dem Bild, den Hintergrund und den Gesichtsausdruck sind aber nicht so eng.
  • Früher wurde bei Passbildern verlangt, dass ein Ohr frei sichtbar war, was automatisch zu einer anderen Kopfhaltung führte.

Ein Biometrisches Passbild machen lassen: Worauf muss geachtet werden?

  • Das biometrische Passbild muss im Hochformat aufgenommen sein und ohne Rand eine Größe von 35 mm x 45 mm haben.
  • Die Entfernung des oberen Kopfendes vom Kinn muss zwischen 32 mm und 36 mm und der Augenabstand mindestens 8 mm betragen.
  • Das Gesicht muss frontal so aufgenommen werden, dass die Nase auf der Mittellinie des Bildes liegt.
  • Die Augen müssen geöffnet sein und die fotografierte Person muss in die Kamera blicken.
  • Ein neutraler, hellgrauen Hintergrund ist vorgeschrieben. Es dürfen keine Schatten im Hintergrund sein.
  • Effektbeleuchtungen dürfen für das biometrische Passbild nicht verwendet werden.
  • Die Hauttöne müssen natürlich wiedergegeben werden. Hotspots (Spiegelungen auf der Haut) und rote Augen sind zu vermeiden.
  • Bei Brillenträgern ist darauf zu achten, dass die Brille weder im Gesicht Schatten wirft noch die Augen verdeckt. Getönte Brillen (außer bei Sehbehinderten) oder Sonnenbrillen dürfen auf dem Passbild nicht getragen werden.
  • Die fotografierte Person muss einen neutralen Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund haben.
  • Auf dem Passbild dürfen keine Uniformteile zu sehen sein.
  • Kopfbedeckungen sind nicht gestattet, mit Ausnahme von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen. In diesem Fall darf aber das Gesicht selber oder Teile davon nicht verdeckt sein.
  • Die Haare dürfen Teile des Gesichts nicht bedecken.
  • Es darf nur eine Person auf dem Foto abgebildet sein.
  • Das Foto muss kontrastreich und von guter Qualität sein.
  • Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr muss das Gesicht mindestens 50% und höchstens 80% der Bildfläche einnehmen.
  • Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr darf außerdem von der Zentrierung des Gesichts auf dem Bild, von der Blickrichtung, dem Gesichtsausdruck und der Kopfhaltung abgewichen werden. Aber auch hier dürfen keine anderen Personen oder Gegenstände mit auf dem Bild sichtbar sein.

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