Darf man betrunken ins Flugzeug bzw. darf man betrunken mit fliegen?

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Wer kennt es nicht: Schulabschluss oder ähnliche wichtige Lebensabschnitte sind überstanden und es geht etwa auf einen Abi-Party-Urlaub. Doch wie sieht es aus, wenn man den letzten Urlaubs-Abend noch mal so richtig feiern geht, bis in die Morgenstunden und am Ende betrunken beim Check-In steht? Darf man mit fliegen?

Hat man ein Anrecht betrunken ins Flugzeug zu dürfen?

  • Diese Frage muss leider mit einem klaren Nein beantwortet werden.

Rechtliche Grundlagen zur Ablehnung der Beförderung von betrunkenen Fluggästen?

  • Die meisten Fluggesellschaften haben sich in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen das Recht vorbehalten, die Beförderung von Passagieren abzulehnen, wenn diese die Sicherheit des Fluges, andere Fluggäste oder die Crew gefährden können.
  • Das internationale Luftrecht (JAR-OPS 1) verpflichtet sie sogar dazu. Gemäß diesen Bestimmungen darf der Luftfahrtunternehmer es unter keinen Umständen einer Person erlauben, ein Flugzeug zu betreten oder sich in diesem aufzuhalten, wenn sie so stark unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss von anderen Rauschmitteln steht, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entweder die Sicherheit des Flugzeugs oder die seiner Insassen gefährdet ist.
  • Wenn ein Fluggast also zuviel getrunken hat, dann darf die Mitnahme verweigert werden. Deshalb sollte man lieber auf zuviel Alkohol vor dem Flug verzichten.
  • Entscheidend ist in diesem Fall das Wort des zuständigen Flugkapitäns. In diesen Fällen steht den Fluggästen nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock auch kein Entschädigugsanspruch gemäß EU-Fluggastrechteverordnung261/2004 zu. Denn dann hat der Passagier die Verweigerung der Beförderung selbst zu verantworten.
  • Es ist dabei zu bedenken, dass ein betrunkener Passagier sich und andere erheblich gefährden kann. Der menschliche Körper ist während eines Fluges durch die große Höhe, aber auch infolge der reduzierten Sauerstoffzufuhr erheblichen Belastungen ausgesetzt, die er in alkoholisiertem Zustand schlecht verträgt.
  • Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Pilot eine außerplanmäßige Zwischenlandung durchführen muss. Auch durch sein Verhalten an Bord kann ein betrunkener Fluggast sich und andere erheblich gefährden. Es hat bereits Fälle gegeben, in denen alkoholisierte Fluggäste versucht haben, zum Beispiel Flugzeugtüren zu öffnen!
  • Deshalb kann der Kapitän in einem solchen Fall Betrunkene von Bord schicken(Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 2000 – 5 S 18/00). Auch wenn man zum Beispiel am Ballermann auf Mallorca oder andernorts gerne feiert, sollte man deshalb nichts trinken, wenn man hinterher in ein Flugzeug steigen möchte.

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