Die Milchquote: Was ist das? Warum existiert sie? Baldige Abschaffung?

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Im Jahr 1984 führte die damalige Europäische Gemeinschaft eine Quote ein, mittels der die Milchproduktion in den europäischen Mitgliedsstaaten begrenzt und was von der 1993 neu gegründeten Europäischen Union übernommen wurde. Doch das Ende der Milchquote naht und schon ab dem 1. April 2015 wird es sie nicht mehr geben.

Warum eine Milchquote? Warum darf nicht jeder Bauer bzw. jedes Land über die Produktions-Menge selbst entscheiden?

  • Grund für die Einführung der Milchquote war die seit den 1970er steigende Milcherzeugung in der EG. Das führte zu einer Überproduktion und brachte den Überschüssen unter anderem den Namen „Butterberg“ ein.
  • Eine Regulierung des Milchmarktes war unausweichlich!
  • Als marktpolitisches Instrument zur Reduzierung der Milchüberschüsse entschied man sich für die Kontingentierung der Angebotsmenge in Form einer Milchquote. Gleichzeitig sollten mit einem begrenzten Angebot die Preise für Milcherzeugnisse auf einem konstanten Niveau gehalten werden.

Wie wurde entschieden wer wie viel Milch produzieren darf und was sind die Konsequenzen einer zu hohen Produktion?

  • Grundlage für die Zuteilung des jeweiligen Milchkontingents an die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) war die Milchanlieferungsmenge des vorangegangenen Milchwirtschaftsjahres 1983, das vom 1. April 1983 bis zum 31. März 1984 dauerte.
  • Gemäß der sogenannten Garantiemengenregelung wurde jedem Mitgliedsstaat eine feste Milchquote zugewiesen, welche die Milchproduktion mengenmäßig begrenzte. Während diese Quote in Deutschland auf die einzelnen milcherzeugenden Betriebe umgelegt wurde, entschied sich beispielsweise Frankreich für die Verwaltung der Milchquote in Form von Molkereikontingenten.
  • Eine Überproduktion über die vorgegebene Quote hinaus hat zur Folge, dass der Milchproduzent mit der Zahlung einer sogenannten Superabgabe (Strafzahlung) sanktioniert wird, die so hoch angesiedelt ist, dass die Mehrproduktion an Milch ökonomisch unrentabel wird, während Milchmengen unterhalb des Limits nicht mit Sanktionen belegt werden.

Warum existiert diese Regelung aus den 70ern überhaupt noch?

  • Mit der Gründung der Europäischen Union (EU) im Jahr 1993 sind die von der Europäischen Gemeinschaft (EG) geschaffenen Rahmenbedingungen für die Milchquote nahtlos übernommen worden.

Wird die Milchquote von den Ländern überhaupt ausgenutzt? Wie ist sichergestellt, dass nicht plötzlich keine Milch mehr im Supermarkt steht?

  • Von Anbeginn und bis 2007 lag die zugeteilte Quote rund 15-20 Prozent über dem tatsächlichen Milchverbrauch, sodass dieser Teil subventioniert und als Futtermittel, als Exportprodukt in Drittländer oder auch zur industriellen Verwertung verwendet wurde.
  • Die Subventionspolitik endete erst im Milchwirtschaftsjahr 2007, als zum ersten Mal die Nachfrage nach Milch auf dem europäischen Markt sank. Dies führte dazu, dass die Milchpreise stiegen und die Subventionierung ausgesetzt werden konnte.
  • Trotz Quotenerhöhungen kam es bei den einzelnen Mitgliedsstaaten zu Quotenüberschreitungen, aber auch dazu, dass manche Staaten die zugewiesene Milchquote nicht ausschöpften oder auch im Rahmen der zusätzlichen Quotenerhöhung nicht liefern konnten.
  • Letzteres galt insbesondere für Griechenland und auch für Spanien, während England und Frankreich die zugewiesene Milchquote nicht mehr ausnutzten.
  • So sind es Italien, auch Österreich und seit 2003 vor allem Deutschland, die für regelmäßige Quotenüberschreitungen verantwortlich sind und mit Superabgaben in Millionenhöhe dafür sanktioniert werden.

Die Konsequenzen bzw. der wirtschaftliche Aspekt der Milchquote für deutsche Milchbauern?

  • Für deutsche Milchbauern ist die Milchquote indes zu einem Kostenfaktor geworden. Aufgrund der auf die einzelnen Milchbauern umgelegten individuellen Milchquote muss bei einer Steigerung der Milchleistung auf einem Hof, beispielsweise durch eine vermehrte Anzahl von Milchkühen, die entsprechende Milchquote hinzugekauft werden.
  • Das bedeutet einmal, dass das gewünschte Milchkontingent erst einmal zur Verfügung stehen muss. Andererseits ist für die Abgabe einer größeren Milchmenge zunächst eine Investition erforderlich mit dem Ergebnis, dass mit steigender Höhe der Kosten für die Milchquote die Rentabilität der Milchviehwirtschaft des betreffenden Betriebes abnimmt.
  • Insoweit ist die Milchquote zumindest in Deutschland zum Eigentum der landwirtschaftlichen Betriebe geworden. Wer aussteigt, kann die Milchquote weiter verkaufen oder sie verleasen oder auch verpachten.
  • Dem Wirtschaftsfaktor Milchquote entsprechend gibt es seit der Jahrtausendwende sogenannte Quoten- oder auch Milchbörsen. Nur über diese Milchquoten-Verkaufsstellen ist ein Handeln oder Übertragen einer Milchquote in Deutschland erlaubt.
  • Etwa drei Mal im Jahr treffen sich hier Verkäufer und Käufer, um anhand der angebotenen Menge, also über Angebot und Nachfrage, einen durchschnittlichen Preis zu ermitteln. Diesem sogenannten Gleichgewichtspreis entsprechend werden dann die Quotenmengen an die interessierten landwirtschaftlichen Betriebe verkauft.
  • Bis zum 30. Juni 2007 gab es im gesamten Bundesgebiet rund 21 Übertragungsgebiete, die seit dem 1. Juli 2007 auf zwei geschrumpft sind, nämlich in ein Übertragungsgebiet Ost und in ein Übertragungsgebiet West.
  • Nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer Hofübergabe oder im Falle von Kooperationen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Milchquote auch außerhalb der Milchbörse übertragen werden.

Das bevorstehende Ende der Milchquote: Welche Vorteile bringt das Aufheben dieser Quoten-Regelung?

  • Das Ende der Milchquote wurde im Rahmen der aktuellen Reform der Agrarpolitik festgeschrieben und auf den 1. April 2015 datiert. Seitdem wird eine Diskussion über die Vorteile und Nachteile der Abschaffung der Milchquote geführt.
  • Für die Abschaffung der Milchquote sprechen die hohen Quotenkosten, die wachstumswillige Betriebe in ihrer weiteren Entwicklung und hinsichtlich ihrer Expansionsbestrebungen behindern.
  • Befürworter der Abschaffung der Milchquote bemängeln, dass trotz Einführung einer Milchquote nicht die damit bezweckte Marktstabilisierung erreicht werden konnte.
  • Zu den von den Gegnern der Milchquote genannten Nachteile gehört auch, dass die Milchquote den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft zuwiderhandelt und den freien Wettwerb zwischen den landwirtschaftlichen Milchviehbetrieben behindert, was gleichermaßen für die Exportorientierung von Molkereien gilt.
  • Ab dem 1. April 2015 ändert sich diese Situation, denn dann dürfen Landwirte so viel Milch produzieren wie sie möchten allerdings unter der Voraussetzung, dass sie die produzierte Milchmenge auch auf dem freien Markt ohne staatlichen Eingriff und auch ohne staatliche Unterstützung verkaufen.

Sollte man die Milchquote vielleicht doch lieber Beibehalten? Was für Argumente sprechen für ein Beibehalten dieser Quoten-Regelung?

  • Befürworter der Milchquote sind der Meinung, dass sie nur deshalb nicht zu einer Preisstabilisierung geführt hat, weil ihre Umsetzung nicht konsequent durchgesetzt wurde.
  • Kritiker der Abschaffung der Milchquote fürchten die zu erwartende völlige Liberalisierung des Milchmarktes. Das wird zur Folge haben, dass der Milchpreis auf Weltmarktniveau sinkt und möglicherweise in dem Maße, dass eine Vielzahl von Milchviehbetrieben nicht mehr kostendeckend wirtschaften können mit dem Ergebnis, ihre Milchviehhaltung und möglicherweise den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb aufgeben müssen.
  • Mit Abschaffung der Milchquote wird ihr unter anderem in der Bilanzierung ausgewiesener Vermögenswert ersatzlos und ohne finanziellen Ausgleich aufgelöst, was letztendlich zu einer Wertminderung des Betriebes führen wird.
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