Wie lange kann man abtreiben? Rechtliche Situation in Deutschland

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Schwangerschaftsabbrüche, auch Abtreibungen genannt, werden seit Jahrtausenden von Frauen durchgeführt, um eine unerwünschte Schwangerschaft vorzeitig zu beenden. Auch wenn die gesellschaftlichen Ansichten was Abtreibungen betrifft gespalten sind, so definiert der Gesetzgeber hier doch ganz klare Regeln und Ausnahmesituationen.

Rechtliche Grundlagen zur Abtreibung

  • Grundsätzlich ist ein gezielter Schwangerschaftsabbruch, wenn auch mit unterschiedlichen Mitteln, in jedem Stadium einer Schwangerschaft medizinisch möglich.
  • Wie lange man aber tatsächlich „abtreiben kann“ ist unter Umständen an strenge Voraussetzungen geknüpft, da bei der Abtreibung das ungeborene Kind in der Regel stirbt.
  • Nur Methoden, die die Schwangerschaft nach der Einnistung der Eizelle beenden, gelten juristisch als Schwangerschaftsabbrüche. Die katholische Kirche hingegen betrachtet auch Mittel, die die befruchtete Eizelle vor deren Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut abtöten, wie die „Pille danach“ oder die Spirale als Abtreibungen.
  • Vergleicht man die Regelungen der einzelnen Länder, so ist vor allem für deutsche Staatsbürgerinnen zu beachten, dass sie sich nach deutschem Recht auch dann strafbar machen, wenn die Abtreibung am Durchführungsort selbst nicht strafbar ist.

Gesetzeslage in Deutschland

  • Im Normalfall bleibt ein Schwangerschaftsabbruch nach §218a I StGB straflos, wenn die Schwangere an einer Beratung teilgenommen hat, die mindestens drei Tage vor dem Abtreibungstermin stattfand und nicht mehr als 12 Wochen seit der Befruchtung vergangen sind.
  • Die Schwangere selbst macht sich ungeachtet dessen im Gegensatz zum ausführenden Arzt gem. §218 a IV StGB bis zur 22. Woche nach Empfängnis nicht strafbar.
  • Ebenfalls die 12-Wochen-Frist einhalten müssen Schwangere gem. §218a III StGB, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder ein anderes Sexualdelikt verursacht wurde.
  • Besteht ein medizinischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch, weil nur durch ihn eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung ihres Gesundheitszustandes gegeben ist, so ist die Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft straffrei (§218a II StGB).
  • Liegen diese Fälle nicht vor, so bestraft §218 StGB die Abtreibung mit Freiheits- oder Geldstrafe sowohl für den Arzt als auch die Schwangere.

Abreiben im Ausland: Europa

  • In Österreich gilt ebenfalls eine Fristenlösung, hier ist die Abtreibung nach ärztlicher Beratung allerdings in den ersten 14 Wochen nach Befruchtung straffrei.
  • In der Schweiz sind die Regelungen strenger: Hier darf nur innerhalb von 10 Wochen nach der Empfängnis abgetrieben werden und auch nur, wenn die Schwangere darlegen kann, sich in einer Notlage zu befinden.
  • Eine solche Notlage wird ebenfalls für Abtreibungen in Belgien verlangt, welche auch nur bis zu 12 Wochen nach Befruchtung und nur in einer Spezialklinik, nach Beratungsgespräch und sechstägiger Bedenkzeit vorgenommen werden dürfen.
  • Weitere europäische Länder, die ähnliche Fristenlösungen haben sind beispielsweise Frankreich, Italien und Spanien.
  • Weniger streng hingegen sind Schwangerschaftsabbrüche in den Niederlanden geregelt: Hier sind diese so lange erlaubt, bis das Kind von selbst lebensfähig wäre, was in etwa der 22. Schwangerschaftswoche entspricht.
  • In Irland sind Abtreibungen nicht nur komplett verboten – auf sie steht sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Allerdings sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies als Verletzung der Menschenrechtskonvention an, weshalb Irland gezwungen ist, in Kürze ein neues Abtreibungsgesetz zu erlassen.
  • Ebenfalls verboten sind Schwangerschaftsabbrüche in Ungarn.

Abreiben im Ausland: Außereuropäische Länder

  • In den USA sind Abtreibungen grundsätzlich ebenso wie in den Niederlanden bis zur Lebensfähigkeit des Kindes erlaubt, die einzelnen Bundesstaaten können jedoch davon abweichende Regelungen treffen.
  • In Kanada gibt es derzeit überhaupt kein verfassungsgemäßes Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch, weshalb Frauen hier in jedem Stadium der Schwangerschaft straflos abtreiben können.
  • Ausnahmslos verboten sind Abtreibungen unter anderem in Chile, Nicaragua und in den meisten afrikanischen Ländern.
  • Gefördert hingegen werden Abbrüche in China, wenn die Familie bereits ein Kind hat.

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