Wie kann ich früher in Rente gehen? Altersrenten im Überblick

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Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist aktuell ein kontrovers diskutiertes politisches Thema in Deutschland. Fakt ist: Wir leben länger als vor einigen Jahrzehnten und die dadurch bedingte längere Altersrenten-Bezugsdauer kostet dem Sozialstaat Geld. Doch mit einer cleveren Auswahl aus den einzelnen Altersrentenarten besteht die Möglichkeit, den wohlverdienten Ruhestand schon früher genießen zu dürfen.

Die Regelaltersrente

  • Wer vor 1947 geboren wurde, kann diese Rente mit 65 Jahren in Anspruch nehmen. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt die Anhebung der Regelaltersgrenze in Monatsschritten. Wer also ab 1964 geboren wurde, kann erst mit 67 Jahren diese Rentenart beanspruchen.
  • Zudem müssen für mindestens fünf Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein.

Die Altersrente für langjährig Versicherte

  • Wer vor 1949 geboren wurde, kann diese Rente mit 65 Jahren in Anspruch nehmen. Mit einem Abschlag von 7,2 Prozent kann man die Rente auch schon mit 63 Jahren bekommen.
  • Für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 erfolgt die stufenweise Anhebung der Altersgrenze. Wer ab 1964 geboren wurde, kann diese Rentenart mit 67 Jahren beanspruchen. Doch auch dann besteht die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 Prozent.
  • Eine weitere Voraussetzung ist eine 35 jährige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • Wer 65 Jahre alt ist und 45 Jahre gearbeitet und in dieser Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann diese Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
  • Beiträge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld oder dem sogenannten „Hartz IV“ werden für die 45 Jahre Versicherungszeit nicht mitgezählt.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • Nur wer vor 1952 geboren wurde, kann diese Rente mit 65 Jahren in Anspruch nehmen. Mit einem Abschlag von 7,2 Prozent kann man die Rente auch schon ab dem 63. Lebensjahr erhalten. Und wer zum Stichtag 01.01.2004 arbeitslos war, kann sogar mit 60 Jahren in Rente gehen, dann allerdings mit einem Abschlag von 18 Prozent.
  • Wie der Name der Rente schon andeutet, muss man zudem vor Rentenbeginn 52 Wochen arbeitslos gewesen sein.
  • Weitere Voraussetzungen sind einerseits eine 15 jährige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie andererseits muss man in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre gearbeitet haben und dafür auch Rentenbeiträge gezahlt haben.

Die Altersrente für Frauen

  • Diese Rente gibt es nur für weibliche und vor 1952 geborene Versicherte. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme liegt bei 65 Jahren. Mit einem Abschlag von 18 Prozent kann Frau diese Rente auch schon mit 60 Jahren erhalten.
  • Außerdem müssen mindestens 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein. Als zusätzliches Kriterium müssen von diesen 15 Jahren mindestens 10 Jahre Beiträge nach dem 40. Lebensjahr liegen.

Die Altersrente für schwer behinderte Menschen

  • Wer vor 1952 geboren wurde, kann diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent kann man die Rente auch schon mit 60 Jahren bekommen.
  • Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 erfolgt die stufenweise Anhebung der Altersgrenze. Wer ab 1964 geboren wurde, kann diese Rentenart mit 65 Jahren beanspruchen. Es besteht dann die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent.
  • Wie der Name schon sagt, muss zu Rentenbeginn eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. vorliegen. Ob man schwerbehindert ist, entscheidet nicht die Rentenversicherung sondern das Versorgungsamt. Dort ist auch der entsprechende Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen.
  • Eine weitere Voraussetzung ist eine 35 jährige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ein paar hilfreiche Tipps:

  • Lassen Sie sich vom Rentenversicherungsträger kostenfrei beraten, welche Rente für ihre Lebenssituation die günstigste Alternative ist.
  • Bitten Sie um Mitteilung der Höhe ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche. Sie können sich somit ein Bild davon machen, wie hoch ihre Rente mit oder ohne Abschlag sein wird. Manchmal ist es auch günstiger erst noch laufende Sozialleistungen (z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) in Anspruch zu nehmen und erst später in Rente zu gehen. Denn je später die Rente in Anspruch genommen wird, umso geringer fällt der Abschlag aus.
  • Achten Sie darauf, dass ihr Rentenkonto vollständig ist. Mit jeder Lücke verschenken Sie bares Geld.
  • Und wenn es dann endlich soweit ist: Stellen Sie den Rentenantrag am besten drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit Sie rechtzeitig die erste Rentenzahlung auf ihrem Konto haben.

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