Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brille und wie viel?

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Rund die Hälfte aller Deutschen ist auf eine Sehhilfe angewiesen – Doch Brillen können recht teuer sein! Daher stellt sich die Frage: Zahlt die Krankenkasse zur Brille hinzu? Wenn ja, welcher Höhe liegen die Zuschüsse der Krankenkasse? Wie sieht es aus wenn man Kontaktlinsen braucht? Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Kontaktlinsen?

Die Gesundheitsreform und ihre Folgen für die Kostenübernahme beim Kauf einer Brille?

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben Brillen wegen der Gesundheitsreform am 1. Januar 2004 aus ihrem Leistungskatalog gestrichen.
  • Seit dem haben Versicherte keinen Anspruch auf Kostenerstattung mehr, da Fehlsichtigkeit nicht als Krankheit gilt.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen ersetzen zumindest Teile der Kosten noch in wenigen Ausnahmefällen.

Bei Minderjährige bezahlt die Krankenkasse teilweise noch die Brille!

  • Da Fehlsichtigkeit im jungen Alter Folgeerkrankungen begünstigt, erhalten Minderjährige einen Festbetrag für neue Gläser.
  • Obwohl heute 90% aller Brillengläser aus Kunststoff hergestellt werden, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur mineralische Gläser.
  • Einzige Ausnahme sind speziell vom Arzt verordnetet Schul- und Sportgläser, die aus Kunststoff bestehen.
  • Die Krankenkassen tragen die Kosten jedoch nur bis zum Höchstsatz von 112,69 Euro.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei starker Fehlsichtigkeit?

  • Sind auf beiden Augen nur noch maximal 30% der Sehkraft vorhanden, obwohl der Patient eine Brille trägt, gibt es von der Krankenkasse ebenfalls einen Zuschuss.
  • Der Zuschuss beträgt bei Einstärkengläsern jedoch nur zehn bis zwanzig Euro.
  • Bei Mehrstärkengläsern sind es immerhin 50 Euro.

Bei welchen Augenkrankheiten wird die Brille bezuschusst?

  • Bei einem Keratokonus können die Zuschüsse individuell beantragt werden. Bei der Erkrankung wird die Hornhaut dünner und verformt sich, sodass spezielle Brillen und Kontaktlinsen notwendig sind, um sie zu korrigieren.

Wann zahlt die Krankenkasse für Kontaktlinsen?

  • Nur wenn Kontaktlinsen in der Lage sind, eine wesentliche Verbesserung gegenüber einer Brille herbeizuführen, übernehmen Krankenkasten die Kosten.
  • Dies ist bei irregulärem Astigmatismus, Aphaki, Anisometropie (mindestens zwei Dioptrien), Astigmatismus (mindestens drei Dioptrien) und teilweise beim Keratokonus der Fall.
  • Pflegemittel müssen die Patienten jedoch vollständig selbst finanzieren.
  • Die Patienten dürfen außerdem ihre Kontaktlinsen nicht frei wählen, sondern müssen die von den Krankenkassen vorgeschlagene nehmen.

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