Welche Länder gehören zur EU, welche Länder wollen wann beitreten?

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Der als Weiterentwicklung der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der sich daraus entwickelnden Europäischen Gemeinschaft (EG) 1992 entstandene Staatenbund Europäische Union (EU) umfasst mittlerweile 27 Staaten mit etwa 500 Millionen Einwohnern.

Den sechs Gründerstaaten der EWG folgten bis zur Gründung der EU sechs weitere Staaten. Zu diesen zwölf EG-Staaten kamen in drei Beitrittsschüben zwischen 1995 und 2007 fünfzehn weitere Mitgliedstaaten hinzu. Eine Reihe von weiteren Ländern bemüht sich um den Beitritt. Neben den Territorien der EU-Mitgliedstaaten gelten etliche, auch außereuropäische, Gebiete, die als Überseegebiete zu EU-Staaten gehören, zum Teil als EU-Gebiet, zum Teil als „assoziierte Gebiete“, in denen EU-Recht nur in Teilbereichen gilt – die Details in der nachfolgenden Tabelle.

Welche Länder gehören zur EU:

  • Belgien (Gründungsmitglied EWG, 1957)
  • Die Niederlande (Gründungsmitglied EWG, 1957)
  • Luxemburg (Gründungsmitglied EWG, 1957)
  • Die Bundesrepublik Deutschland (Gründungsmitglied EWG, 1957)
  • Frankreich (Gründungsmitglied EWG, 1957)
  • Italien (Gründungsmitglied EWG, 1957)
  • Großbritannien (EG Beitritt 1973)
  • Irland (EG Beitritt 1973)
  • Dänemark (EG Beitritt 1973)
  • Griechenland (EG Beitritt 1981)
  • Spanien (Süderweiterung, Beitritt 1986)
  • Portugal (Süderweiterung, Beitritt 1986)
  • Territorium der Ex-DDR (Wiedervereinigung, 1990)
  • Schweden (Beitritt 1995)
  • Österreich (Beitritt 1995)
  • Finnland (Beitritt 1995)
  • Estland (Beitritt 2004)
  • Lettland (Beitritt 2004)
  • Litauen (Beitritt 2004)
  • Polen (Beitritt 2004)
  • Tschechien (Beitritt 2004)
  • Slowakei (Beitritt 2004)
  • Ungarn (Beitritt 2004)
  • Slowenien (Beitritt 2004)
  • Zypern (Beitritt 2004)
  • Malta (Beitritt 2004)
  • Rumänien (Beitritt 2007)
  • Bulgarien (Beitritt 2007)
  • Kroatien (Beitritt 2013)

Zum EU-Überseegebiet gehören das südamerikanische Französisch-Guayana, die ebenfalls zu Frankreich gehörenden Inseln Guadeloupe, Saint-Martin und Martinique (Karibik) sowie Mayotte und Reunion (Indischer Ozean). Ebenso das britische Gibraltar und die spanischen Nordafrika-Exklaven Ceuta und Melilla.

Assoziierte Gebiete, in den nur teilweise EU-Recht gilt:

  • Der EU als assoziierte Gebiete angeschlossen sind britische, französische und niederländische Karibik- und Pazifikinseln. Ebenso sind die französischen vor Kanada liegenden Inseln St. Pierre et Miquelon und das der dänischen Krone unterstehende Grönland mit der EU assoziiert.

Beitrittskandidaten:

  • Beitrittskandidat Island plant nach dem voraussichtlichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2014 ein Beitritts-Referendum.
  • Mazedonien gilt seit 2005 als offizieller Beitrittskandidat. Die an Auflagen geknüpfte Zuerkennung der Beitrittsfähigkeit ist von der EU aber noch nicht festgestellt worden.
  • Auch die Türkei (seit 1999), Montenegro (seit 2010) und Serbien (seit 2012) sind offizielle Beitrittskandidaten, die noch erhebliche Auflagen erfüllen müssen, um in die EU aufgenommen zu werden.
  • Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo bemühen sich um Beitrittsverhandlungen und gelten als „potenzielle Beitrittskandidaten.

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