Kann ich mein Haustier (Hund, Katze) mit in den Urlaub nehmen?

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Wer auch im Urlaub nicht auf seinen vierbeinigen Freund verzichten möchte, sollte gut über die geltenden Bestimmungen im Reiseland informiert sein. Selbst innerhalb der EU ist es nicht ganz einfach, sich im Dschungel von Verordnungen und Vorschriften zurechtzufinden. Hier erfahren Sie alles, was Sie bei einem Urlaub mit Hund beachten sollten.

EU-Heimtierausweis ist auf Reisen Pflicht

  • Seit 2004 können Tiere nur noch mit einem EU-einheitlichen Heimtierausweis reisen, der Chipnummer und Tollwutimpfung dokumentiert. Der Ausweis muss einwandfrei dem Tier zugeordnet werden können. Sie sollten sich deshalb vor der Reise vergewissern, ob die eingetragene Nummer mit der des Mikrochips übereinstimmt und ob auch Ihre Daten wie Name und Adresse korrekt eingetragen sind.

Unterschiedliche Hundeverordnungen in den Bundesländern

  • Auch wenn Sie mit ihrem Hund in heimischen Gefilden verreisen, gilt es, je nach Region, die unterschiedlichsten Vorschriften zu beachten. So gibt es in jedem Bundesland andere Bestimmungen zu Listenhunden. Möglicherweise ist Ihr Hund in der Urlaubsregion als gefährlich eingestuft und es besteht Leinenzwang und Maulkorbpflicht. Wenn Sie durch mehrere Bundesländer reisen, um an Ihr Reiseziel zu gelangen, sollten Sie in jedem Fall einen Maulkorb bereithalten.

Reise mit dem Auto

  • Hunde müssen im Auto ausreichend gesichert sein (Box, Gurt oder Netz), sonst droht ein Bußgeld.
  • Müssen Sie eine Autofähre benutzen, sollten Sie sich vorher erkundigen, ob Tiere dort überhaupt zugelassen sind. Manchmal ist eine vorherige Anmeldung des Tieres erforderlich. Nicht immer darf der Hund während der Schiffsreise das Auto verlassen, Sie sollten sich besser schon vorher darüber informieren.
  • Auch die Bestimmungen des Durchreiselandes, das Sie auf dem Weg zum Reiseziel durchqueren, müssen eingehalten werden. Im schlimmsten Fall droht die Beschlagnahmung des Hundes.
  • Ebenso kann es, je nach Bundesland, bei der Wiedereinreise nach Deutschland zu Problemen kommen. Sie sollten sich deshalb vor der Reise über Einreisebestimmungen für Ihr Bundesland kundig machen.

Reise mit dem Flugzeug

  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach freien Plätzen für Ihren Hund, denn die Anzahl der Tiere, die auf einem Flug mitgenommen werden, ist begrenzt. Nur Hunde bis 5 kg dürfen, in Box oder Tasche untergebracht, in der Kabine mitfliegen, größere Hunde werden im Frachtraum in Boxen befördert. Die Transportbox müssen Sie mitbringen oder auf dem Flughafen kaufen. Auf jeden Fall sollten Sie vor der Reise die Fluggesellschaft kontaktieren, um keine böse Überraschung zu erleben.
  • Ist bei ihrem Flug eine Zwischenlandung geplant, müssen auch die gültigen Bestimmungen dieses Landes eingehalten werden.

Impfungen

  • Alle Länder der EU fordern ausnahmslos eine gültige Tollwutimpfung, die im internationalen Impfpass und im EU-Haustierausweis dokumentiert sein müssen. In den meisten Ländern wird verlangt, dass die Impfung mindestens vor 1 Monat und höchstens vor 12 Monaten erfolgt ist.
  • In manchen Ländern der EU wird bei der Einreise zusätzlich zum EU-Haustierausweis ein tierärztliches oder gar amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis verlangt. Auch fordern einige Länder Impfungen gegen Krankheiten wie Leptospirose, Virus-Hepatitis, Parvovirose, etc.
  • Vorsicht bei der Einreise nach Großbritannien, Irland, Schweden und Malta! Hier gelten besonders strenge Regelungen, die zusätzliche Bescheinigungen erfordern, z. B. Nachweise für die Behandlung gegen Parasiten und Fuchsbandwurm.

Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen

  • Bevor Sie sich für ein Reiseland entscheiden, sollten Sie abklären, ob Ihr Vierbeiner dort überhaupt einreisen darf. Zahlreiche EU-Länder verbieten die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ganz. Meist handelt es sich dabei um die sogenannten Listenhunde, die einer potenziell gefährlichen Rasse angehören. Doch auch hier gibt es keine einheitliche Regelung. So darf z. B. ein Kangal in Italien einreisen, in Dänemark jedoch nicht. Sollten Sie einen Listenhund besitzen, informieren Sie sich schon im Vorfeld genau über aktuelle Vorschriften.
  • Da die Bestimmungen der jeweiligen Länder sehr stark voneinander abweichen, sollten Sie sich in jedem Fall einige Zeit vor der Reise nach den im Urlaubsland gültigen Bestimmungen erkundigen. Im Zweifelsfall erhalten Sie bei den entsprechenden Botschaften zuverlässig Auskunft.

Reisen mit Hund außerhalb der EU

  • Wie wir gesehen haben, gestaltet sich eine Reise mit Hund schon innerhalb der EU nicht ganz einfach. Um ein Vielfaches komplizierter und unübersichtlicher sind die Vorschriften, die die Einreise von Hunden in Länder außerhalb Europas regeln. Hier ist es immer ratsam, sich bei der Botschaft des Ziellandes eingehend zu informieren.

Abschließend einige Tipps:

  • Denken Sie bei der Wahl Ihres Urlaubsziels auch an die Bedürfnisse Ihres Hundes.
  • Es ist wenig sinnvoll, Ihren Vierbeiner mit einer langen Flugreise zu belasten, wenn Sie nur eine Woche am Zielort sind. Der Transport mit dem Flugzeug bedeutet für ihren Vierbeiner enormen Stress. Im Zweifelsfall ist Ihr Hund besser bei Verwandten oder Freunden aufgehoben.
  • Wenn Sie einen wählerischen Vierbeiner haben, sollten Sie möglichst ausreichend gewohntes Futter mitnehmen. Viele Hunde reagieren empfindlich auf eine Futterumstellung.
  • Denken Sie daran, dass Hunde in vielen südlichen Ländern nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis mitfahren dürfen. Auch in Restaurants müssen sie meist draußen bleiben.

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