Warum sind die Ferien in den Bundesländern unterschiedlich geregelt?

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Die unterschiedlichen Ferien in den verschiedenen Bundesländern dienen vor allem dem Zeck, kein Verkehrschaos auszulösen. Gleichzeitig dienen diese aber auch dem Zweck den Tourismus zu fördern bzw. nicht zu überlasten und somit der Wirtschaft zu schaden. Die Basis dieser Vereinbarung bildet das Hamburger Abkommen.

Kulturhoheit der Länder

  • Die Kulturhoheit ist in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Anderenfalls wäre sie dem Bund im Grundgesetz als Gesetzgebungskompetenz zugewiesen. Das ist aber nícht der Fall. Jedes Bundesland kann somit selbst bestimmen, wann es seine Kinder in die Ferien schickt.

Verkehrsplanung

  • Auch praktische Gründe sprechen im Sommer für die Festsetzung unterschiedlicher Ferientermine. Würde man die gesamte Bevölkerung geschlossen in den Urlaub schicken, wäre das Verkehrsnetz komplett überlastet.

Auslastung der Feriengebiete

  • Zudem wird so in den deutschen Urlaubsregionen für eine bessere Auslastung gesorgt. Die Hotels und Gastronomiebetriebe müssten sonst für eine einzige Hochsaison gewaltige Kapazitäten vorhalten, die sonst während des ganzen übrigen Jahres ungenutzt bleiben würden.

Das Hamburger Abkommen, die vertragliche Grundlage

  • Die Grundlagen für die Festlegung der Feienregelungen sind in § 3 des zwischen den Ländern der Bundesrepublik geschlossenen Abkommens zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 – „Hamburger Abkommen”) definiert.

Vereinbarungen

  • Jedes Jahr trifft die Ständige Konferenz der Kultusminister eine Vereinbarung über die Lage und die Dauer der Sommerferien. Die Gesamtdauer der Ferien im Sommer beträgt sechs Wochen.

Gruppeneinteilungen

  • Damit dies möglich ist, wurden die Länder zu Gruppen mit jeweils etwa gleicher Bevölkerungszahl zusammengefasst: Die Gruppe I besteht aus den Ländern Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Gruppe II setzt sich aus den Ländern Bremen, Niedersachsen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen. Nordrhein-Westfalen bildet Gruppe III. Gruppe IV besteht aus Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Südstaaten Baden Württemberg und Bayern bilden Gruppe V.
  • Die Länder einer Gruppe haben jeweils etwa zur gleichen Zeit Ferien.
  • Die übrigen Ferientermine wie die Weihnachtsferien oder die Osterferien werden von den Bundesländeren eigenverantwortlich festgelegt.
  • Nach dem Hamburger Abkommen beträgt die Gesamtdauer der Ferien 75 Werktage.

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