Jemanden Anzeigen sollte man grundsätzlich nie leichtfertig, sondern nur bei Vorlage konkreter Verdachtsmomente. Im übrigen ist es nur strafbar, Anzeige zu erstatten, wenn man wissentlich falsche Angaben macht! Sollte ein Verdachtsmoment vorhanden sein und man sagt die Wahrheit, kann man sich nicht Strafbar machen.
Wo kann ich Schwarzarbeit melden bzw. Anzeige erstatten?
- Eine Strafanzeige, wenn es um Schwarzarbeit geht, kann man bei vielen Behörden erstatten einige Beispiel: Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Jobcenter.
- Wenn man den Verdacht hat, dass irgendwo illegale Beschäftigung stattfindet, dann ist der Zoll der richtige Ansprechpartner. Denn die Bekämpfung von Schwarzarbeit fällt in seinen Zuständigkeitsbereich. Der Vorteil hierbei ist, dass es sich bei den Leuten vom Zoll um richtige Experten handelt, die sich in diesen Bereichen bestens auskennen.
- Beim Zoll ist die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit angesiedelt. Diese führt dann die nötigen Kontrollen durch. Hinweise können beim zuständigen Hauptzollamt erfolgen. Die Adressen und Telefonnummern der Hauptzollämter finden Sie auf der Homepage des Zoll.
Kann ich anonym Schwarzarbeit melden bzw. Anzeige erstatten?
- Ja, auf Wunsch kann eine Anzeige auch anonym erfolgen.
- Da bei Schwarzarbeit aber auch immer der Verdacht einer Straftat, zum Beispiel der des Betruges und der Steuerhinterziehung, im Raume steht, kann man auch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Muss meiner Anzeige nachgegangen werden?
- Steuerhinterziehung und Sozialleistungsbetrug sind sogenannte Amtsdelikte, die auch ohne den Strafantrag eines Betroffenen verfolgt werden.
- Auch wenn die Polizei hier einen anonymen Hinweis erhält, ist sie dazu verpflichtet, der Sache auf den Grund zu gehen.
- Wenn man so etwas anonym melden möchte, dann schreibt man am besten einen anonymen Brief an die Polizei.
Weitere Stellen wo man Schwarzarbeiten melden kann
- Eine weitere Möglichkeit ist direkt bei der Staatsanwaltschaft. Auch hier kann man Anzeige erstatten. Hier gilt das selbe wir bei obigen Punkt. Die entsprechenden Adressen sind im Internet verfügbar.
- Eine weitere Möglichkeit ist eine Meldung beim Finanzamt. Dort ist man ebenfalls an Informationen über eine mögliche Steuerhinterziehung interessiert. Auch hierbei kann man einen anonymen Brief schreiben und diesen abschicken oder einwerfen.
- Hat man einen konkreten Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, so kann man dies auch an das zuständige Sozialamt bzw. Jobcenter melden. Auch diese Behörde wird einem eventuellen Verdacht auf Leistungsbetrug nachgehen.
- Aber auch die Sozialversicherungen selbst sind an Infos über mögliche rechtswidrige Nichtzahler interessiert. Deshalb kann man auch die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger informieren, wenn man Kenntnis davon hat, dass zum Beispiel rechtswidrig keine Sozialabgaben abgeführt werden. Diese können dann zum Beispiel Betriebsprüfungen durchführen.
Wichtig! Nie leichtfertig eine Anzeige erstatten!
- Die Verpflichtung der Polizei und anderen Stellen einer solchen Anzeige nach zu gehen, hat selbstverständlich auch zur Konsequenz, dass man die Anzeige NICHT einfach „zurück ziehen“ kann!
- Dies hat natürlich zur Konsequenz: Ist so was erst einmal gemeldet oder auch nur der Verdacht, dann wird ermittelt! Da gibt es dann auch kein zurück mehr!
- Besonders unangenehm kann es für einen dann werden, sollte man sich „rächen“ wollen oder ähnliches und hinreisen lassen eine falsche Aussage zu machen um jemand anderen eine „auszuwischen“.
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2 Kommentare
Begründung für meine Steuerhinterziehungen
Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG)
sagt:
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert. In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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In meinem Fall, wurden bei mir Steuergesetze angewandt, die Verfassungswidrig waren; nämlich die Besteuerung des Existenzminimums.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Da die Steuergesetzgebung sich nicht an Gesetz und Recht gehalten hat, sondern, mit der Besteuerung meines Existenzminimums, gegen das Grundgesetz verstoßen hat, habe ich Widerstand geleistet, weil eine andere Abhilfe nicht möglich war.
Denn auch als die Besteuerung des Existenzminimums als Verfassungswidrig erklärt wurde, hat kein Bürger auch nur einen Pfennig an Rückzahlung der gesetzeswidrig eingezogenen Steuern zurückbekommen.
Das Grundgesetz ist in jedem Fall maßgebender, als die Steuergesetze.
Dass die Steuergesetze Verfassungswidrig waren, wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Ja- und ich habe mich dagegen gewehrt, dass der Staat mir seit etwa 1966 jede Mark die ich verdient habe, grundgesetzwidrig besteuert hat.
Natürlich weiß ich, dass Gesetze, wie der § 20 GG, nur in das Grundgesetz geschrieben worden sind, damit die Seiten voll werden und sich kein Mensch, ohne bestraft zu werden, darauf berufen kann.
Daher musste ich mich heimlich gegen die Verletzung meiner Grundrechte wehren.
Ich habe daher seit 1970 Steuern hinterzogen.
Einmal dadurch, dass ich etwa 5 Jahre lang jede freie Stunde schwarzgearbeitet habe und dann ab 1977 als selbständiger Handwerksmeister.
Naja- wie viel hatte mir der Staat denn nun grundgesetzwidrig an Steuern abgenommen in den ganzen Jahren?
Das konnte ich unmöglich genau ermitteln.
Also habe ich mich auch in diesem Fall so verhalten, wie sich der Staat mir gegenüber verhalten hätte:
Ich habe geschätzt.
Viele Grüße
H. J. Weber
Ja- ist schon blöd, wenn sich auf Ihren Aufruf Menschen zu denunzieren jemand meldet, der sich selber denunziert.
Natürlich kann man so etwas nicht abdrucken, obwohl das Grundgesetz diese Art von Widerstand auch garantiert.
Aber das ist deutsche Denke.
Anonym hinter dem Fenster sitzen und Freude empfinden, wie der Nachbar Schwierigkeiten bekommt.
Ja der anonyme Denunziant; gibt es noch eine Steigerung zu charakterlos?
Sicher, es gibt immer eine Steigerung.
Was ich persönlich davon halte, darf ich hier aber gar nicht schreiben.
Vielleicht interessiert Sie noch die Tatsache, dass der deutsche Staat sogar per Gesetz dafür gesorgt hat, dass ich die ganzen Jahrzehnte mein Schwarzgeld legal, aber anonym, in Goldmünzen umtauschen konnte; so entstanden keinerlei Kontobewegungen.
Selbst die durchschnittlichen Kursteigerungen von etwa 8,7% im Jahr brauchte ich ganz legal nicht versteuern.
Da kommt in etwa 30 Jahren eine Menge zusammen.
Na- dann suchen Sie mal weiter nach Denunzianten.
Viele Grüße aus Andalusien
H. J. Weber