Smartphone mit Vertrag: Das ideale Weihnachtsgeschenk?

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Foto: © pictoores / Fotolia

Die Beliebtheit von Smartphones ist auch im neunten Jahr nach Erscheinen des ersten iPhones ungebrochen – und auch das Erscheinen vieler neuer Modelle kurz vor dem Weihnachtsfest ist kein Zufall: Nicht selten liegt ein neues Gerät unter dem Weihnachtsbaum. Doch die Kosten fallen dabei mitunter sehr hoch aus, weshalb insbesondere bei den Flaggschiffen der etablierten Hersteller in der Regel auch ein Vertrag abgeschlossen wird. Eignet sich ein solches Smartphone auch als Weihnachtsgeschenk?

Smartphone vom Provider oder aus dem Einzelhandel?

Für den Nutzer spielt es zunächst natürlich kaum eine Rolle, ob das Smartphone im Einzelhandel erworben wurde oder einem Vertragsabschluss entstammt. Der kleine Unterschied dabei: Smartphones von den Netzbetreibern verfügen in der Regel über ein sogenanntes Branding. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber eigene Apps vorinstalliert. Häufig ist auch ein modifizierter Start-Screen sichtbar und auch die Updates werden von den Netzbetreibern ausgerollt. Letzteres kann dafür sorgen, dass Neuerungen beim Betriebssystem erst später installiert werden können. Wer beispielsweise das neue Google Pixel nicht direkt beim Suchmaschinen-Riesen bestellt, sondern einen Telekom-Vertrag abschließt, erhält auch keine Updates direkt von Google – sondern von der Telekom.

Wer übernimmt die Kosten des Vertrags?

Unabhängig von dieser Frage ist natürlich der gewählte Tarif entscheidend. Wenn es sich um ein Geschenk handelt, kann davon ausgegangen werden, dass der Schenkende die monatlichen Kosten übernimmt. Sofern es sich um einen Vertrag mit einer günstigen Allnet-Flat, beispielsweise von einem Mobilfunkprovider wie Mobildiscounter handelt, sind die Gesamtkosten für zwei Jahre durchaus kalkulierbar. Ansonsten sollte natürlich beachtet werden, dass eine monatliche Rechnung beglichen werden soll. Der Vorteil hierbei: Die Kosten lassen sich auf das gesamte Jahr verteilen und werden nicht in einer Summe kurz vor dem Weihnachtsfest fällig. Denkbar ist aber auch, dass ein hochwertiges Smartphone in Verbindung mit einem günstigen Vertrag erstanden wird. Dabei muss für das Gerät eine Summe gezahlt werden, die weit über dem ansonsten obligatorischen symbolischen Euro liegt. Der Beschenkte könnte dann die monatlichen Vertragskosten begleichen; das Geschenk besteht dann im vergünstigten Smartphone. Um eine Überraschung handelt es sich allerdings dabei kaum noch. Der Adressat des Geschenks muss den Vertrag schließlich selbst unterschreiben.

Smartphone online oder offline beziehen?

Sind diese grundsätzlichen Fragen geklärt, stellt sich natürlich die Frage, woher das Smartphone bezogen werden sollte. Scheinbar naheliegend ist der Gang zum Ladengeschäft eines Providers. Doch auch wenn das Gerät bei Telekom, Vodafone oder O2 direkt mitgenommen werden kann, ist dieser Weg kaum ratsam. Weil die Betreiber des Shops eine Provision erhalten, fallen die Kosten vergleichsweise hoch aus. Wer denselben Vertrag online abschließt, kann meist etwas sparen – und bei Problemen trotzdem den Support des Shops in Anspruch nehmen.

Vor dem Vertragsabschluss: Tarifsuche im Internet

Lohnenswert ist in diesem Zusammenhang allerdings die Suche im Internet: Einige Mobilfunkprovider haben sich auf den Direktvertrieb über das Internet spezialisiert. Weil kein dichtes Filialnetz unterhalten wird und auch keine teure Werbung geschaltet wird, fällt die Kostenstruktur erheblich schlanker aus. Die Folge: Auch die Tarife unterbieten die etablierte Konkurrenz zum Teil sehr deutlich. Dafür erfolgt auch die komplette Abwicklung online. Bei Fragen müssen sich Kunden an eine Hotline wenden. Zudem sollte auf das Kleingedruckte geachtet werden: Viele Anbieter schließen die Verwendung des schnellen LTE-Datennetzes aus. Der Nachteil ist vor allem in ländlichen Gebieten erheblich, weil der Netzausbau mittlerweile dichter ist, als jener von UMTS. Kann kein LTE genutzt werden, bedeutet dies nicht, dass langsamer gesurft wird – sondern immer häufiger, dass stattdessen gar kein Netz zur Verfügung steht. Für das Weihnachtsgeschenk wäre dies natürlich schade.

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