Zweitwohnsitz: Anmelden, abmelden, Steuervorteile, im Ausland? uvm.

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Der zweite Wohnsitz, den zweiten Wohnort melden? Eine neue Arbeitsstelle, Ausbildung, ein Studium an einem anderen Ort, oder sogar ein neuer Partner – die Gründe sind vielfältig. Kommt man in diese Situation, sollte man sich unbedingt mit der Meldepflicht beschäftigen. Denn in Deutschland ist jeder Wohnsitz meldepflichtig – Nicht nur der Hauptwohnsitz.

Die Definition eines Erst- bzw. Zweitwohnsitzes – Der Unterschied?

  • Der Wohnsitz bestimmt sich nach § 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Welche Wohnung nun der Erst- oder Zweitwohnsitz ist, hängt vor allem davon ab, wo sich der Bewohner jeweils wie lange aufhält.
  • Gewöhnlich besitzt ein Mensch nur einen Wohnsitz, der damit automatisch den Hauptwohnsitz darstellt. Jedoch ist es in Deutschland möglich, mehrere Wohnungen gleichzeitig zu unterhalten. Es steht jedem frei, eine oder mehrere Wohnungen zu bewohnen. Im Melderecht werden dazu unterschiedliche Klassifizierungen vorgenommen: z.B. die alleinige Wohnung, der Hauptwohnsitz, der Neben- beziehungsweise Zweitwohnsitz sowie Wohnungen im Ausland.
  • Im Falle von mehreren Wohnungen ist der Hauptwohnsitz derjenige, an dem sich der Lebensmittelpunkt abspielt. Das kann auch dort sein, wo der Bewohner sich nur am Wochenende aufhält. Beispielsweise ein Student kann am Studienort eine Zweitwohnung unterhalten, aber gleichzeitig in seinem Heimatort bei seinen Eltern wohnen. In diesem Falle ist der elterliche Wohnsitz der Hauptwohnsitz und der Studienort der Zweitwohnsitz. Ähnlich ist es bei Pendler, die zur Arbeit unterhalb der Woche in einer anderen Stadt leben.

Wo den Zweitwohnsitz Ab- bzw. Anmelden? Wie hoch sind die Kosten?

  • Der Zweitwohnsitz ist beim Einwohnermeldeamt an- und auch abzumelden. Dies kann im Ort des Erstwohnsitzes, aber auch im Ort des Zweitwohnsitzes geschehen. Die benötigten Unterlagen liegen meist in den Ämtern kostenlos aus.
  • Achtung: Die Um- und Anmeldegebühren sind Unterschiedlich! In Berlin oder München ist es beispielsweise kostenfrei, während andere Städte teilweise 10,00 Euro Bearbeitungsgebühren verlangen.
  • Unter Umständen ist die Anmeldung auch per Post möglich. Darüber sollten sich Betroffen auf den entsprechenden Internetauftritten der Ämter informieren. In manchen Fällen können die Formulare heruntergeladen und ausgedruckt werden. Eine Kopie des Personalausweises sollte dem Brief beigelegt werden.

Fristen und mögliche Bußgelder bei verspäteter Meldung?

  • Bei der Anmeldung von Zweitwohnsitzen sind ebenfalls Fristen zu beachten, die werden jedoch von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Häufig beträgt die Frist eine Woche, in manchen Fällen zwei Wochen.
  • Im Prinzip kann jeder mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden, wenn er sich zu spät an- oder ummeldet. Andererseits ist es schwer nachzuweisen, wann der Umzug wirklich stattfand – eine Mietbestätigung ist nicht mehr zur Anmeldung notwendig.
  • Tatsächliche finden Kontrollen nur selten statt und wenn überhaupt der Bearbeiter eine Strafe verhängt beim verspäteten Melden, dann sind dies meist nur 10 oder 20 Euro – Sofern keine besonderen Umstände zu trage kommen wie: Vorab mehrere Aufforderungen vom Ordnungsamt, Wiederholungstäter etc.

Gebühren der Städte für die zweite Wohnung: Die Zweitwohnsitzsteuer!

  • Ein Zweitwohnsitz kann auch eine zweite Steuer nach sich ziehen, denn manche Städte bitten auch für jeden weiteren Wohnsitz zur Kasse. Beispiele:
  • Leipzig nimmt Pauschalbeträge: Nach Jahreskaltmiete ab 120 Euro.
  • Bremen, Dresden und Köln: 10 Prozent der Jahreskaltmiete.
  • Hamburg 8 Prozent und Berlin 5 Prozent der Jahreskaltmiete.
  • Spitzenreiter ist Überlingen mit 23 Prozent der Jahreskaltmiete.
  • Überlingen ist übrigens auch die Stadt, die 1972 als erstes eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt hat.
  • In Ausnahmefällen gibt es wiederum die Befreiung von dieser Zweitwohnungssteuer. Zum Beispiel Studenten in der Erstausbildung, die noch Kindergeld beziehen und ihr Hauptwohnsitz bei den Eltern das Kinderzimmer darstellt, können befreit werden. Ausnahmen gibt es auch bei Wohnungen der Jugend- oder Altenhilfe. In Pirna beispielsweise können Studenten ohne Einkommen von der Steuer befreit werden.
  • Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung sollten sich Betroffene daher vorher genau informieren, welche Zahlungen auf sie zukommen oder ob sie möglicherweise unter die Ausnahmefälle zählen.
  • Auch Dauercamper können unter Umständen von dieser Steuer betroffen sein. In Erftstadt und München etwa werden Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen ebenfalls besteuert, wenn sie zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes dauerhaft abgestellt werden – Unabhängig ob auf einem eigenen oder fremden Grundstück.

Die steuerlichen Vorteile eines Zweitwohnsitzes?

  • Die zweite Behörde, die bei Haupt- und Zweitwohnsitzen eine wichtige Rolle spielt, ist das Finanzamt. So können unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Haushaltsführung und die Wochenendheimfahrten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Auch Umzugskosten können anfallen und deren Geltungsanzeige die Steuer beeinflussen. Um hier die genauen Vor- und Nachteile abwägen zu können, empfiehlt sich am besten ein Besuch beim Steuerberater.

Begrüßungsgeld, Studenten: Geld fürs Ummelden bzw. Anmelden eines Hauptwohnsitzes?

  • Gerade in den Studentenhochburgen buhlen die Meldeämter regelrecht um die Hauptwohnsitze, statt der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes stattzugeben.
  • Das liegt daran, dass beim kommunalen Finanza

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