Wie aus der Kirche austreten? Wie teuer ist der Kirchenaustritt?

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Wie man aus der Kirche austritt ist vom Wohnsitz abhängig. Je nach Wohnsitz ist für den Austritt aus der Kirche das Amtsgericht oder Standesamt zuständig. In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen kann man das beim Amtsgericht und in den restlichen Bundesländern ist das Standesamt zuständig.

Der Kirchenaustritt, Abmeldung Kirchensteuer

  • Man muss persönlich zur Abmeldung erscheinen, bei bettlägrigen Personen muss ein Notar hinzugezogen werden. Eine Terminanmeldung ist nicht erforderlich, zu den Öffnungszeiten kann man jederzeit hinkommen.
  • Wohnt man im Ausland und wurde in Deutschland getauft, so ist trotzdem ein persönliches Erscheinen notwendig. Der Haken an der Sache ist, dass man einen Hauptwohnsitz in Deutschland braucht, um aus der Kirche austreten zu können. Mit einem Hauptwohnsitz im Ausland bezahlt man zwar keine Kirchensteuer, aber kann auch nicht austreten.
  • Zur Abmeldung muss ein Reisepass vorgelegt werden, manche Ämter verlangen auch einen Meldenachweis, der nicht älter als sechs Monate ist. In manchen Fällen wird auch nach dem persönlichen Stammbaum, Heirats- oder Scheidungsurkunde gefragt, auf der die religiöse Angehörigkeit vermerkt ist.
  • Im Taufschein ist vermerkt, in welcher Kirche man getauft wurde, die benötigt man für das Ausfüllen des Formulars, welches auf den Ämtern aufliegt. Einen Grund für den Austritt muss man nicht bekannt geben.
  • Ab dem 14. Lebensjahr ist es möglich, selbst aus der Kirche auszutreten, von 12 -14 Jahren benötigt man einen Erziehungsberechtigten, der auch anwesend sein muss bei der Einreichung zum Austritt, bis zum 12. Lebensjahr kann alleine der Erziehungsberechtigte über einen Austritt entscheiden.
  • In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis, in den anderen Bundesländern sind die Kosten zwischen € 5.- und € 100.- festgelegt.
  • Wichtig ist eine schriftliche Bescheinigung über den Austritt, dies geschieht nicht automatisch. Des öfteren wurde schon eine Aufforderung zur Nachzahlung der Kirchensteuer angefordert, weil keine schriftliche Bescheinigung vorlag, die Daten werden vom Amt nach 10 Jahren gelöscht. Auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland braucht man die Austrittsbescheinigung.
  • Je nach Bundesland kann es bis zu zwei Monate dauern, bis der Austritt gültig ist. An die Kirche muss nichts gemeldet werden, dies übernimmt das zuständige Amt, bei welchem man sich abgemeldet hat.
  • Auf der elektronischen Lohnbescheinigung sollte man prüfen, ob der Kirchenaustritt berücksichtigt wurde, dieser wird automatisch seit 2013 vom Finanzamt eingetragen. Stehen in der Spalte Kirchenaustritt Buchstaben, bezahlt man Kirchensteuer. Die Buchstaben sind Abkürzungen der Religionszugehörigkeit, hier steht RK für katholisch, EV für evangelisch, LT für lutherisch, RF für evangelisch reformiert, FR für französisch reformiert, AK für altkatholisch und IS für israelitisch. Der Kirchensteuersatz beträgt 9%, in Bayern und Baden-Württemberg 8%.
  • Nach dem Austritt bekommt man ein Schreiben von der Kirche, ob man tatsächlich austreten möchte, manchmal klingelt auch der Pfarrer persönlich. Wer es sich wieder anders überlegt, kann vom Pfarrer direkt wieder aufgenommen werden, wer kein Gespräch möchte, der braucht auf das Schreiben nicht reagieren.

Kirchenaustritt in Österreich

  • In Österreich ist das Magistrat oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft für die Abmeldung zuständig. Auch hier braucht man einen Reisepass, Meldezettel, bei manchen den Taufschein und eventuelle Heirats- oder Scheidungsurkunde.
  • Der Austritt ist meist kostenlos, wie in Wien. Manche Bezirkshauptmannschaften verlangen allerdings Verwaltungsgebühren. Der Austritt kann auch per Einschreiben vorgenommen werden. Offene Kirchenrückstände müssen vor dem Austritt beglichen werden.

Verwendung der Kirchensteuer

Bezahlt man Kirchensteuer, würde man oft gerne wissen, was mit dem Geld gemacht wird, hier eine kurze Aufstellung der katholischen Kirche:

  • Die eingenommene Kirchensteuer beträgt etwa 9 Milliarden Euro jährlich.
  • 60% werden für Personalkosten verwendet.
  • Etwa 10% gehen für Verwaltung und Sachkosten auf.
  • Je 10% für Kirchenbau, Schule und Bildung, sowie Soziales und Hilfsorganisationen.
  • Die restlichen 90% der Kosten, welche nicht durch die Kirchensteuer gedeckt werden, finanziert der Staat mit jährlich 10 Milliarden.
  • Außerdem subventioniert der Staat die Kirche zusätzlich mit jährlich über 14 Milliarden Euro, die vom Steuerzahler kommen, unabhängig vom Glauben.

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