GEZ: Wie hoch sind die Kosten? Befreiung? Wo und wie An- bzw. Abmelden?

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Die Gebühreneinzugszentrale, auch GEZ genannt, war bis zum 31.12.2012 mit der Einziehung der Rundfunkgebühren betraut. Nunmehr nennt sich der Service seit dem 01.01.2013 „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice„, wobei sich im Kern durch die Neuordnung keine grundlegenden Veränderungen ergeben haben.

GEZ Kosten: Die Höhe der Rundfunkgebühr?

  • Am 09.06.2010 wurde von den Ministerpräsidenten der Bundesrepublik durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen, dass die Rundfunkgebühr seit dem 01.01.2013 als Wohnungspauschale erhoben wird.
  • Es kommt daher nicht mehr darauf an, wie viele Personen einerseits tatsächlich in der Wohneinheit leben. Andererseits ist es auch nicht mehr ausschlaggebend, wie viele Empfangsgeräte de facto genutzt werden.
  • Monatlich wird jeder Haushalt mit einer Gebühr in Höhe von 17,98 € berechnet. Dies entspricht dem vormaligen Beitrag für ein Fernsehgerät.
  • Wer auch seit dem 01.01.2013 lediglich über einen PC und ein Radiogerät verfügt, muss dennoch die erhöhte Kostenpauschale vergüten, obwohl der Nutzer bis zum 31.12.2012 lediglich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5,76 € leisten musste. Auf der anderen Seite werden Verbraucher, die gleichwohl auf mehrere Fernsehgeräte zurückgreifen, finanziell entlastet.
  • Durch die Neuregelung müssen sich auch Schwerbehinderte, wie zum Beispiel Taube, Gehörlose oder Blinde, an dem Gebühreneinzug beteiligen. Ihr Beitrag ist jedoch auf 1/3 der Gesamtkosten begrenzt, so dass sie monatlich einen Betrag in Höhe von 5,99 € bezahlen müssen.

GEZ Befreiung: Bin ich Gebührenpflicht? Muss ich GEZ-Beiträge zahlen?

  • Vollständig von einer Gebührenverpflichtung befreit sind nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausschließlich Taubblinde sowie Empfänger einer Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII.
  • Ebenso können Bezieher von Sozialleistungen, beispielsweise Hartz IV-Empfänger oder Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberschutzgesetz, einen Antrag auf Befreiung von der Zahlpflicht stellen.
  • Personen, die ihren Lebensunterhalt durch Ausbildungsförderung, exemplarisch durch Ausbildungsgeld oder BAföG, bestreiten, können sich ebenso von der Pflicht entbinden lassen.
  • Um sich vollständig von der Abgabepflicht befreien zu lassen, müssen Betroffene das entsprechende Rundfunkgebühren-Befreiungsformular ausfüllen. Anschließend muss das Formular an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ in Köln verschickt werden.
  • Dem Schreiben sind daneben Belegformulare beizulegen. Rechtfertigt der Antragsteller seine Befreiung beispielsweise im Hinblick auf die empfangenen Sozialleistungen, muss dem Antrag der Bewilligungsbescheid beigefügt werden. Ähnlich verhält es sich bei Taubblinden, die ihren Schwerbehindertenausweis entweder in Originalform oder in beglaubigter Kopie beifügen müssen.
  • Wichtig ist, dass eine Befreiung nicht rückwirkend durchgeführt werden kann. Das bedeutet, dass sie frühestens mit dem Folgemonat nach der Antragsstellung beginnt.

GEZ Anmeldung: Wie und wo melde ich mich an zu Rundfunkbeitragszahlung?

  • In der Regel erfolgt die Anmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale aufgrund eines Umzugs in ein neues Wohnumfeld.
  • Um die Informationen sachgemäß weiter zu geben, reicht es allerdings aus, ein formloses Schreiben an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ in Köln zu verfassen.
  • Ebenso müssen Unternehmen, Einrichtungen des Allgemeinwohls sowie Institutionen sämtliche Informationen unmittelbar an die vormalige GEZ weiterreichen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Änderungen, die sich im Hinblick auf die Mitarbeiteranzahl ergeben. Diese müssen einmal jährlich bis zum 31.03. an den Beitragsservice übermittelt werden.

GEZ Abmeldung: Wie und wo Abmelden von der Rundfunkbeitragszahlung?

  • Bei der Abmeldung verhält es sich ähnlich wie bei der An- oder Ummeldung. Diese kann durch ein formloses Schreiben, das gleichermaßen an den Beitragsservice in Köln zu adressieren ist, durchgesetzt werden.
  • Besonders wichtig ist die Abmeldung aber auch dann, wenn bereits ein Haushaltsmitglied die Gebühren vollständig übernommen hat. Um eine ordnungsgemäße Abmeldung durchführen zu können, müssen sämtliche Mitgliedsnummern aller im Haushalt registrierten Teilnehmer angegeben werden. Dies gilt auch, wenn de facto zwar kein Auszug vorgenommen wird, ein Haushaltsmitglied jedoch den vollständigen Beitrag übernommen hat.
  • Im Regelfall geht mit der Abmeldung zugleich eine Ummeldung einher.
  • Hat ein Unternehmen Betriebsteile für mindestens 3 aufeinander folgende Monate stillgelegt, kann für die betroffenen Unternehmensteile ebenso eine Abmeldung erfolgen.

Die Kritik an der neuen GEZ-Gebühr:

  • Zwar hat sich für die meisten Privatpersonen tatsächlich gar nichts verändert, muss die neue Gebührenordnung dennoch viel Kritik einstecken.
  • Der Handelsverband Deutschland hat ein eigenes Rechtsgutachten aufstellen lassen, das vor allem die Kompetenz der Bundesländer bei der Neuregelung bezweifelt.
  • Nach Ansicht des Gutachters sind die Bundesländer nicht dazu berechtigt, eine bundesweit gültige Steuer einzuführen.
  • Zum Teil wird der Beitrag auch mehrmals und ungleich eingefordert. Verstirbt beispielsweise ein Hausbesitzer, muss die Gebühr dennoch von dem / die Erben, auf den / die das Eigentum an dem Haus durch den Tod übergegangen ist, entrichtet werden. Dies gilt sogar dann, wenn der / die Erben tatsächlich gar nicht in dem Haus leben und ein entsprechender Umzug nicht geplant ist.

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