Kann ich im Urlaub Probearbeiten? Was muss ich dabei beachten?

0

Auch wenn man im ersten Moment denken wird, dass man im Urlaub machen darf was man will, so ist man auch hier teilweise dem Arbeitgeber verpflichtet. Der Arbeitgeber zahlt einem unter anderem das Urlaubsgeld, damit der Angestellte sich im Urlaub erholen kann. Wird dennoch gearbeitet so könnte das Urlaubsgeld beispielsweise zurück gefordert werden.

Wie ist die Erwerbstätigkeit während des Erholungsurlaubs geregelt?

  • Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, dann darf man während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. Der Erholungsurlaub soll der Erholung dienen.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen drohen bei einem Verstoß?

  • Wenn man im Erholungsurlaub einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht, dann kann das eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben. Arbeitet man für die Konkurrenz, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.

Welche Ausnahmen von diesem Tätigkeitsverbot gibt es?

  • Es ist allgemein anerkannt, dass zumindest die Tätigkeit am eigenen Haus oder bloße Gefälligkeiten für Nachbarn keinen Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot des § 8 BUrlH darstellen. Auch eine genehmigte Nebentätigkeit kann im Urlaub im vorherigen Umfang fortgesetzt werden.

Was gilt, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis bereits durch Kündigung beendet wurde?

  • Dann kann der Freistellungsanspruch gemäß §629 BGB greifen. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Freizeit zur Stellungssuche.

Welche sonstigen Rechtsfolgen können bei einer unerlaubten Nebentätigkeit während des Urlaubs drohen?

  • Zunächst einmal droht keine Gefahr, dass das Urlaubsgeld oder sonstige Gratifikationen zurückgefordert werden. Der Arbeitnehmer kann sich aber schadensersatzpflichtig machen, wenn er sich während der verbotenen Nebentätigkeit verletzt und dadurch nicht mehr arbeitsfähig ist.

Was ist konkret zu empfehlen, wenn man Probearbeiten möchte?

  • Wenn man rechtlich auf Nummer sicher gehen möchte, dann sollte man mit dem Arbeitgeber über das geplante Probearbeiten sprechen und eventuell unbezahlten Sonderurlaub beantragen. Wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin bereits durch Kündigung beendet worden ist, dann dürfte dies noch am ehesten möglich sein. Ansonsten bleibt nur, darauf zu hoffen, dass man nicht erwischt wird.

Fazit, was sollte man beim Probearbeiten im Urlaub beachten?

  • Rechtlich ist das Probearbeiten im Urlaub nicht erlaubt. Am besten ist es, wenn man sich mit dem Arbeitgeber entsprechend einigt. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. dies sollte man nicht unnötig riskieren.

Nutzungsrechte, Bilder: Flickr.com, BY © Samuel Mann; Flickr.com, BY © Anton Novoselov; Flickr.com, BY-SA © Aj82; Flickr.com, BY © Peter Werkman; Flickr.com, BY © Keng Susumpow; Flickr.com, BY © Alex E. Proimos; Flickr.com, BY-SA © Heipei; Flickr.com, BY-SA © Ed Yourdon; Flickr.com, BY © Woodchild2010; Flickr.com, BY © Images_of_Money;

Teilen.

Kommentar hinterlassen

/** * CONATIVE Content Cluster Tag für 387: seismart.de */